Die Beteiligung an einer Filmkoproduktion kann durchaus riskant sein. Eine warmherzige Partnerschaft geht auseinander und schon streiten sich die Partner wie Hunde und Katzen... Doch wo hängt das Sicherheitsnetz? Welchen rechtlichen Rahmen gibt es?
Neue Zahlen der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle zu europäischen Filmkoproduktionen zeigen, dass Koproduktionen international erfolgreicher sind als rein nationale Produktionen: Sie kommen häufiger in ausländische Kinos und erreichen mehr ausländische Zuschauer. Doch die Beteiligung an einer Koproduktion kann durchaus riskant sein und wie eine zerrüttete Ehe in einer chaotischen und schmerzhaften Scheidung enden! Wie also sehen die rechtlichen Sicherheitsmechanismen aus? Wo sind Grundregeln für Koproduktionen in Europa festgeschrieben? Kurz vor der Berlinale hat die zum Europarat gehörende Informationsstelle in Straßburg ihren neuesten Bericht veröffentlicht: Der rechtliche Rahmen für internationale Koproduktionen.
Die Zahl der majoritären Koproduktionen stieg zwischen 2007 und 2016 um 43%. Insgesamt waren 20% aller in diesem Zeitraum produzierten EU-Filme Koproduktionen. Die Autoren präsentieren in diesem ersten Kapitel zunächst Eckdaten über Anzahl, Kinobesuche und Verbreitung von Koproduktionen.
Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle ist Teil des Europarats in Straßburg. Als öffentlich-rechtliche Organisation erstellt sie Markt- und rechtliche Analysen zu den Film-, Fernseh- und VoD-Industrien in Europa, wobei sie 41 Länder einbezieht. Die Einrichtung wird vom Creative Europe Programm gefördert.
Weitere Informationen: www.obs.coe.int
Zum Download: rm.coe.int
Permalink: https://creative-europe-desk.de/artikel/news/der-rechtliche-rahmen-fur-internationale-filmkoproduktionen