Europäische Festivals: Der neue Aufruf EAC/S32/2013

Einreichen zum 28. Februar oder zum 4. Juli 2014

Ab sofort können Festivals wieder Förderanträge stellen, 3,25 Millionen Euro stellt die Europäische Union im Rahmen des neuen, ersten Aufrufs von Creative Europe für Festivals zur Verfügung. Gefördert werden Festivals mit einem europäischen Programmanteil von mindestens 70 Prozent, bzw. mindestens 100 Spielfilmen (oder 400 Kurfilmen) aus mindestens 15 MEDIA Mitgliedsländern im Festivalprogramm.

Die Festivals sollen die Themen Publikumsentwicklung, vor allem für das junge Publikum, sowie Filmbildung als Themen in ihre Programme und Aktivitäten aufnehmen. Neu ist, dass jetzt Zweijahresverträge mit den geförderten Festivals abgeschlossen und Pauschalsummen vergeben werden. Die Pauschalsummen berechnen sich nach der Anzahl der gezeigten europäischen Filme (4 Kurzfilme zählen als ein langer Film, als Kurzfilme zählen Filme unter 50 Minuten). Die Pauschalsummen im Einzelnen Für Festivals, die abenfüllende Filme zeigen - Anzahl der europäischen Filme und Pauschalsumme in Euro: < 40 europäische Filme, 27.000; 40 - 60 europäische Filme, 35.000; 61 - 80 europäische Filme, 41.000; 81 - 100 europäische Filme, 46.000; 101 - 120 europäische Filme, 55.000; 121 - 200 europäische Filme, 63.000; > 200 europäische Filme, 75.000. Für Kurzfilmfestivals: < 150 europäische Filme, 19.000; 150 - 250 europäische Filme, 25.000; > 250 europäische Filme, 33.000. Die Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet: 40% für Relevanz und europäischen Mehrwert: Publikumsorientierung, insbesondere Aktionen zur Erreichung des Publikums und zur Steigerung der Filmkompetenz während, vor und nach dem Festival; 25% für die Qualität der Inhalte und Aktivitäten: die europäische Dimension des Festivalprogramms, einschließlich kultureller und geographischer Vielfalt; 30% für Verbreitung der Projektergebnisse, Wirkung und Nachhaltigkeit: Publikumszahlen, Einfluss auf Promotion, Vertrieb und Zirkulation europäischer Filme (z.B. Mechanismen zur Förderung des kommerziellen oder alternativen Vertriebs); 5% für Qualität des Projektteams: Fachliche Erfahrung und Managementerfahrung des Teams. Nicht antragsberechtigt sind Festivals, die Werbefilme, Live-Übertragungsevents, Musikvideos, Games, Amateurfilme, Handy-Filme oder nicht-narrative Filme zeigen. Festivals die sich auf ein Thema beschränken (zum Beispiel: Archäologie, Medizin, Ornithologie, Wissenschaft, Umwelt, Tourismus, Sport etc.) Es gibt zwei Einreichtermine, je nachdem wann das Festival stattfindet. Der 28. Februar 2014 ist der Einreichtermin für Festivals, die vom 01.05. bis 31.10.2014 stattfinden. Der 4. Juli 2014 ist der Einreichtermin für Festivals, die vom 01.11.2014 bis 30.04.2015 stattfinden. Download » Download Aufruf EAC/S32/2013 für europäische Festivals