Cinema Networks

Wer, wie, was?
Einreichtermin: 28.5.2020
Bitte beachten Sie, dass für diesen Aufruf nur das geförderte Kinonetzwerk des vorangegangenen Aufrufs EACEA/06/2018 antragsberechtigt ist, das für eine zweijährige Laufzeit ausgewählt wurde.
Gesamtsumme für die Förderung: 10,9 Millionen Euro
Wer kann beantragen?
Förderfähig sind Kinonetzwerke, die mindestens 100 Kinos aus mindestens 20 am MEDIA Teilprogramm teilnehmenden Ländern repräsentieren.Bitte beachten Sie, dass für diesen Aufruf nur das geförderte Kinonetzwerk des vorangegangenen Aufrufs EACEA/06/2018 antragsberechtigt ist, das für eine zweijährige Laufzeit ausgewählt wurde.
Fördersummen
Gefördert werden maximal 50% der förderfähigen Kosten.Antragsberechtige Länder
Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind Institutionen aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union.Aufruf EACEA 24/2019
Einreichtermin: 28.5.2019
Download
- Bitte beachten Sie, dass für diesen Aufruf nur das geförderte Kinonetzwerk des vorangegangenen Aufrufs antragsberechtigt ist, das für eine zweijährige Laufzeit ausgewählt wurde.
- » Allgemeine Informationen zu allen Aufrufen des Work programme 2020
- » Guidelines
- » Zusammenfassung des Aufrufs (en, pdf)
Anhänge
- Die Anhänge werden in Kürze veröffentlicht
- » Annex III: Declaration on the applicant's honour
- » Annex IV: Financial capacity form
- » Annex V: Network's Statistics and evolution
Bitte setzen Sie sich mit dem Creative Europe Desk in Ihrer Region in Verbindung, sollten Sie eine Antragstellung planen.
Datenschutz
Helpdesk
Bei technischen Fragen und Problemen mit der eForm, wenden Sie sich bitte an das Helpdesk in Brüssel: eacea-helpdesk(at)ec.europa.eu, Tel.: +32 2 299 070529.09.2019 | Creative Europe MEDIA
Permalink: http://creative-europe-desk.de/artikel/2019-09-29/Cinema-Networks/?id=2264