Einreichtermine: 10.12.2019 und 16.6.2020
Gesamtsumme: 9,85 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Herausbringungskampagnen aktueller nicht-nationaler europäischer Kinofilme von Verleihern in mindestens sieben MEDIA Ländern, koordiniert durch den Weltvertrieb des Films.
Gut zu wissen
An jeder Kampagne müssen mindestens drei Verleiher*innen aus Ländern mit mittlerer/hoher Produktionskapazität und mindestens zwei aus Ländern mit geringer Produktionskapazität beteiligt sein. Höchstens fünfundzwanzig Prozent des Budgets gehen an Filme mit Produktionsbudgets von mehr als 10 Millionen Euro (maximales Produktionsbudget: 15 Millionen Euro). Filmstarts sind nur zwischen dem 1. März und 1. September 2020 (1. Einreichtermin), bzw. dem 1. September 2020 und 1. März 2021 (2. Einreichtermin) möglich.
Wer kann beantragen?
Europäische Weltvertriebe, die in den letzten drei Jahren mindestens drei Filme, die in mindestens fünf Ländern im Kino waren, vertrieben haben. Sie müssen für die Filme, deren Herausbringung gefördert werden soll, die Vertriebsrechte für mindestens fünfzehn Länder innehaben. Die Förderung geht an den Weltvertrieb; dieser reicht Mittel an die Verleiher*innen weiter. Der Vertrag mit den Produzent*innen soll das Vertriebsrecht für mindestens 15 MEDIA Länder abdecken.
Fördersummen
Bis zu fünfzig Prozent der Kosten der paneuropäischen Kampagne, pro Verleih maximal 50 Prozent der Herausbringungskosten bis zu 150.000 Euro.
Punktevergabe
- 30 für die Qualität der Maßnahme, u.a. im Hinblick auf die beteiligten Verleiher und deren Marktposition - 45 für die Qualität der Maßnahme, u.a. im Hinblick auf die Verleihstrategien in den einzelnen Ländern - 15 für den Plan des Weltvertriebs im Hinblick auf die Nachhaltigkeit des gesamten Projekts - 10 für die Qualität der Koordination durch den Weltvertrieb
Antragsberechtige Länder
Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste » Eine Antragstellung ist nur noch mit vorheriger online-Registrierung auf dem neuen 'Participant Portal' möglich. Registrierte Benutzer erhalten dort den sogenannten PIC, den Participant Identification Code.
Wer, wie, was?
Einreichtermine: 10.12.2019 und 16.6.2020
Gesamtsumme: 9,85 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Herausbringungskampagnen aktueller nicht-nationaler europäischer Kinofilme von Verleiher*innen in mindestens sieben MEDIA Ländern, koordiniert durch den Weltvertrieb des Films.
Gut zu wissen
An jeder Kampagne müssen mindestens drei Verleiher*innen aus Ländern mit mittlerer/hoher Produktionskapazität und mindestens zwei aus Ländern mit geringer Produktionskapazität beteiligt sein.
Höchstens fünfundzwanzig Prozent des Budgets gehen an Filme mit Produktionsbudgets von mehr als 10 Millionen Euro (maximales Produktionsbudget: 15 Millionen Euro).
Filmstarts sind nur zwischen dem 1. März und 1. September 2020 (1. Einreichtermin), bzw. dem 1. September 2020 und 1. März 2021 (2. Einreichtermin) möglich.
Wer kann beantragen?
Europäische Weltvertriebe, die in den letzten drei Jahren mindestens drei Filme, die in mindestens fünf Ländern im Kino waren, vertrieben haben. Sie müssen für die Filme, deren Herausbringung gefördert werden soll, die Vertriebsrechte für mindestens fünfzehn Länder innehaben. Die Förderung geht an den Weltvertrieb; dieser reicht Mittel an die Verleiher*innen weiter.
Der Vertrag mit den Produzent*innen soll das Vertriebsrecht für mindestens 15 MEDIA Länder abdecken.
Fördersummen
Bis zu fünfzig Prozent der Kosten der paneuropäischen Kampagne, pro Verleih maximal 50 Prozent der Herausbringungskosten bis zu 150.000 Euro.
Punktevergabe
- 30 für die Qualität der Maßnahme, u.a. im Hinblick auf die beteiligten Verleiher und deren Marktposition
- 45 für die Qualität der Maßnahme, u.a. im Hinblick auf die Verleihstrategien in den einzelnen Ländern
- 15 für den Plan des Weltvertriebs im Hinblick auf die Nachhaltigkeit des gesamten Projekts
- 10 für die Qualität der Koordination durch den Weltvertrieb
Antragsberechtige Länder
Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »
Eine Antragstellung ist nur noch mit vorheriger online-Registrierung auf dem neuen 'Participant Portal' möglich. Registrierte Benutzer erhalten dort den sogenannten PIC, den Participant Identification Code.
Aufruf EACEA 21/2019
Einreichtermine
10.12.2019 und 16.6.2020
Download
- » Allgemeine Informationen zu allen Aufrufen des Work programme 2020
- » Call Notice (.pdf), Deutsch
- » Call Notice (.pdf), Egnlisch
- » Guidelines, Englisch
- » Antragsberechtigte Länder, die nicht der EU angehören
- » Guide for applicants.pdf
eForm
- Antragsteller müssen sich registrieren und erhalten einen PIC / Participant Identification Code auf dem
» Funding & tender opportunities Portal der Europäischen Kommission - Nachdem Benutzer einen PIC erhalten haben, können sie » hier ein Antragsformular generieren
- » eForm User Guide (.pdf)
Anhänge
- » Annex 1 - Detailed description of the project/action (.docx))
- » Annex 2 - Declaration on the applicant's honour (.docx) and » Annex 2 - Letter of intent (.doc)
- » Annex 3 Detailed budget and sources of financing (.xlsx)
- » Annex 4 Track record of the applicant company (.xlsx)
- Annex 5 Financial plan of the film signed by the delegated producer of the film (no template required) No pre-formatted template required
- Annex 6 Sales agent agreement signed with the producer - (NB: a complete copy, with annexes and without any deletion with hand written statement "Copy certified as conforming to the original" signed by the statutory legal representative of the company)
- Access to the film screener: As soon as the film is completed, an online screening room of the film for which support is sought must be provided. It can be sent to the Selective team by email: eacea-distribution-selective@ec.europa.eu The link must be active and accessible during the entire evaluation period.
The applicant can also send a DVD by post to the following address: Education, Audiovisual & Culture Executive Agency, Creative Europe Programme (2014-2020), MEDIA Sub-programme SELECTIVE SCHEME, Avenue du Bourget 1., J-59 03/052, BE 1049 Brussels, Belgium
A cover letter must indicate: the name of the company, the title of the film, the E-form confirmation number
Datenschutz
Helpdesk
Bei technischen Fragen und Problemen mit der eForm, wenden Sie sich bitte an das Helpdesk in Brüssel: eacea-helpdesk(at)ec.europa.eu, Tel.: +32 2 299 0705
Geförderte Projekte
- » Aufruf 21/2019, 2. Förderrunde
- » Aufruf 21/2019, 1. Förderrunde
- » Aufruf 28/2018, 2. Förderrunde
- » Aufruf 28/2018, 1. Förderrunde
- » Aufruf 12/2017, 2. Förderrunde
- » Aufruf 12/2017, 1. Förderrunde
- » Aufruf 19/2016, 2. Förderrunde
- » Aufruf 19/2016, 1. Förderrunde
- » Aufruf 13/2015, 2. Förderrunde
- » Aufruf 13/2015, 1. Förderrunde
- » Aufruf 23/2014, 2. Förderrunde
- » Aufruf 23/2014, 1. Förderrunde
- » Aufruf S22/2013, 2. Förderrunde
- » Aufruf S22/2013, 1. Förderrunde
- » Aufruf 21-2012, 3. Förderrunde
- » Aufruf 21-2012, 2. Förderrunde
- » Aufruf 21-2012, 1. Förderrunde
- » Aufruf 30-2011, 3. Förderrunde
- » Aufruf 30-2011, 2. Förderrunde
- » Aufruf 30-2011, 1. Förderrunde
- » Aufruf 29-2010, 3. Förderrunde
- » Aufruf 29-2010, 2. Förderrunde
- » Aufruf 29-2010, 1. Förderrunde
- » Aufruf 19-2009, 3.Förderrunde
- » Aufruf 19-2009, 2. Förderrunde
- » Aufruf 19-2009, 1. Förderrunde
- » Aufruf 22-2008, 3. Förderrunde
- » Aufruf 22-2008, 2. Förderrunde
- » Aufruf 22-2008, 1. Förderrunde
- » Aufruf 28-2007, 2. Förderrunde
- » Aufruf 28-2007, 1. Förderrunde
- » Aufruf 4-2007, 3. Förderrunde
- » Aufruf 4-2007, 2. Förderrunde
- » Aufruf 4-2007, 1. Förderrunde
- » Aufruf 12-2005, 3. Förderrunde
- » Aufruf 12-2005, 2. Förderrunde
- » Aufruf 12-2005, 1. Förderrunde
- » Aufruf 1-2005, 3. Förderrunde
- » Aufruf 1-2005, 2. Förderrunde
- » Aufruf 1-2005, 1.Förderrunde
- » Aufruf 92-2003, 3. Förderrunde
- » Aufruf 92-2003, 2. Förderrunde
- » Aufruf 92-2003, 1. Förderrunde
- » Aufruf 88-2002, 3. Förderrunde
- » Aufruf 88-2002, 2. Förderrunde
- » Aufruf 88-2002, 1. Förderrunde
- » Aufruf 21-2001, 5.Förderrunde
- » Aufruf 21_2001, 4.Förderrunde
- » Aufruf 21_2001, 3. Förderrunde
- » Aufruf 21_2001, 2. Förderrunde
- » Aufruf 21_2001, 1. Förderrunde
Permalink: https://creative-europe-desk.de/artikel/foerderung/distribution-selective