Nach dem EU-Parlament hat nun auch der Rat der Europäischen Union die neue Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste angenommen. Die aktualisierte AVMD-Richtlinie, die wie bisher für die Rundfunkanstalten gilt, wird neu auf Video-on-Demand- und Video-Sharing-Plattformen sowie Videoplattformen mit Live-Streaming ausgeweitet. Damit trägt die EU der zunehmenden Konvergenz von Medien und Medieninhalten Rechnung. Gleichzeitig fördern die neuen Rechtsvorschriften die Präsenz und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Films:
In der EU tätige Video-on-Demand-Dienste müssen künftig mindestens 30% ihres Angebots mit europäischen Werken bestreiten und diese auch angemessen herausstellen.
VoD-Anbieter werden ferner dazu verpflichtet, finanziell zur Produktion europäischer Werke beizutragen - entweder durch direkte Investitionen in Inhalte oder durch Beiträge zu nationalen Fonds. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach den Einnahmen des Dienstes, die im jeweiligen Land erzielt werden. Erhoben werden kann er sowohl vom Mitgliedsstaat, in dem der VoD-Anbieter seinen Firmensitz hat, als auch von Mitgliedsstaaten, auf deren Markt der Dienst ganz oder grösstenteils ausgerichtet ist.
Weitere Neuerungen zielen auf einen besseren Schutz Minderjähriger vor Gewalt, Hass und Terrorismus ab und verschärfen die Vorschriften für Werbung und Produktplatzierung in Kinderprogrammen. Auch die Werbezeiten sind neu geregelt.
Die Mitgliedsstaaten der EU haben nun 21 Monate Zeit, um die neue AVMD-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident Andrus Ansip und die für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissarin Mariya Gabriel begrüßten die Verabschiedung in einer gemeinsamen Erklärung: "Die Zustimmung [...] ist ein positiver und notwendiger Schritt, damit der Telekommunikationssektor in der EU seinen Zweck erfüllen kann. Die neuen Telekommunikationsvorschriften, die folglich nun erlassen werden, sind ein wichtiger Baustein für Europas digitale Zukunft und schaffen neue digitale Rechte für die europäischen Bürgerinnen und Bürger."
Staatsministerin Grütters begrüßt die Annahme der novellierten Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste im Rat der Europäischen Union und hob besonders die die erzielten Ergebnisse für den Filmbereich hervor: "Video on Demand-Anbieter müssen zukünftig mindestens 30 Prozent ihres Angebotes für europäische Werke bereitstellen. Dies stärkt den deutschen und europäischen Film. Die novellierte AVMD-Richtlinie stellt zudem klar, dass auch im Ausland ansässige VoD-Anbieter zur Filmabgabe herangezogen werden können, wenn sie ein Angebot für den deutschen Markt bereithalten. Dies ist auch ein wichtiger Erfolg für die Absicherung der nationalen Filmförderungen. Zu einem fairen Wettbewerb in Europa gehört, dass es weder Steuer- noch Abgabeoasen im Binnenmarkt geben darf", betonte Grütters.
Weitere Informationen: europa.eu
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