Single Projects: Der neue Aufruf EAC/S30/2013

Einreichen bis zum 28. Februar und zum 6. Juni 2014

Für die Entwicklung von Einzelprojekten und Projektpaketen stellt die Europäische Union im Rahmen des ersten Aufrufs EAC/S30/2013 von Creative Europe 17,5 Millionen Euro zur Verfügung. Mit Einzelprojekten sind unabhängige europäische Produktionsfirmen antragsberechtigt, wobei besonders Projekte mit hohem europäischem und internationalem Koproduktions- und Auswertungspotential eine Chance haben, gefördert zu werden. Auch Methoden der Zuschauergewinnung in Kombination mit ausführlichen Marketing- und Distributionsstrategien sind schon in der Entwicklungsphase entscheidend.

Die antragstellende Firma muss mindestens 50 % der Rechte am eingereichten Projekt haben, seit mindestens einem Jahr bestehen und ein Referenzprojekt vorweisen können, das innerhalb der letzten zwei Jahre national kommerziell ausgewertet wurde.

Die Mindestlänge bei Kinofilmen sind jeweils 60 Minuten für Spiel-, Animations- und Kreative Dokumentarfilme. Für TV- und Digital-Projekte gelten Mindestlängen von 90 Minuten für Spielfilme und –serien, 24 Minuten für Animationsfilme und –serien sowie 50 Minuten für Kreative Dokumentarfilme und -serien (Mindestlänge pro Folge 25 Minuten).
Der erste offizielle Drehtag darf frühestens 8 Monate nach Antragstellung stattfinden.
Neu sind in diesem Jahr Pauschalfördersummen, die aber nach wie vor 50% des Entwicklungsbudgets nicht überschreiten dürfen. Es gelten 25.000 Euro für Kreative Dokumentarfilme, 60.000 Euro für Animationsprojekte, 50.000 Euro für Spielfilmprojekte mit einem Budget über 1,5 Millionen und 30.000 Euro für Spielfilmprojekte mit einem Budget unter 1,5 Millionen.

Die Anträge werden wie folgt bewertet: 50% entfallen auf Qualität des Projektes und europäisches Auswertungspotential, 20% auf die Qualität der europäischen und internationalen Vertriebs- und Marketingstrategie, 10% auf die Qualität der Entwicklungsstrategie, 10% auf die Erfahrung und das Potential des kreativen Teams sowie 10% auf die Qualität der Finanzierungsstrategie und die Durchführbarkeit des Projekts.

Jeweils 10 automatische Punkte gibt es für Projekte aus Ländern mit geringer Produktionskapazität und für Projekte, die sich an ein junges Publikum bis 16 Jahren richten. 5 automatische Punkte gibt es für Projekte, die für Koproduktionen mit anderssprachigen Ländern gedacht sind.

Eine Antragstellung ist nur nach einer Registrierung auf dem neuen `Participant Portal´ möglich. Registrierte Benutzer erhalten dort den sogenannten PIC, den Participant Identification Code.
Hier der LINK zum Portal: http://ec.europa.eu/education/participants/portal/desktop/en/home.html

Download

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