Neue Kinomitteilung verabschiedet

Staatliche Beihilfen EU für Filme und andere audiovisuelle Werke

Am Donnerstag, 14. November, hat die EU-Kommission die neue Kinomitteilung über staatliche Beilhilfen für Filme und andere audiovisuelle Werke verabschiedet. Mit der Kinomitteilung werden die Genehmigungskriterien definiert, die zukünftig für die Vereinbarkeit von öffentlichen Förderungen im audiovisuellen Bereich mit dem Beihilfereicht der EU gelten sollen.

Mit der neuen Regelung werden nun Förderhöhe und zulässige Territorialisierung in ein Verhältnis gesetzt. So kann in Zukunft verlangt werden, dass bis zu 160 Prozent der Fördersumme in der Region oder in dem Mitgliedsstaat auszugeben sind, in dem die Maßnahme bewilligt wurde. Ebenfalls neu ist die Erhöhung der Förder-Höchstgrenze für europäische Koproduktionen von 50% auf 60%.

Die vollständige Mitteilung mit weiteren Neuerungen finden Sie hier: Mitteilung der Kommission über staatliche Beihilfen für Filme und andere audiovisuelle Werke »