Zahlen der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle zeigen, dass 27,5 % des europäischen Filmmarkts auf europäische Filme gegenüber 66,2 % an US-Filmen entfallen. Episoden europäischer Fernsehserien machen 19 % der VoD-Abonnement- Kataloge und 24 % der verfügbaren Titel bei transaktionalem VoD (Verleih) aus. Europa hat seit den späten Achtzigern konzertierte Anstrengungen unternommen, seine Fernseh- und Filminhalte auf den europäischen Märkten zu fördern. Fast dreißig Jahre später gibt es eine Bandbreite an Maßnahmen, um den Wettbewerb je nach ihrer Ausformung zugunsten des nächsten Borgen oder der nächsten Amélie Poulain oder des nächsten Cold War zu beeinflussen. Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle als Teil des Europarats in Straßburg hat gerade einen topaktuellen Mapping-Bericht veröffentlicht, welcher die verschiedenen Maßnahmen zur Förderung europäischer Filme und Fernsehsendungen in Europa vergleicht.
Die Studie, welche die 31 EFADs-Länder (EU-28, Island, Norwegen und Schweiz) umfasst, wurde von den Direktoren der europäischen Filmförderinstitutionen (EFADs) in Auftrag gegebenen, um die Mitgliedstaaten im Umsetzungsprozess der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zu unterstützen.
Der Bericht beginnt mit einem Überblick über die vielfältigen Maßnahmen zur Förderung europäischer Filme und Fernsehsendungen. Am häufigsten (drei Viertel der Länder) finden sich finanzielle Verpflichtungen für öffentlich-rechtliche und, in geringerem Umfang oder optional, für kommerzielle Rundfunkveranstalter. In 10 von 31 Ländern gelten finanzielle Verpflichtungen für VoD-Dienste, üblicherweise als Investitionsverpflichtungen in Form eines bestimmten Anteils am Umsatz oder Erlös.
Die Bestandsaufnahme zeigt eine Reihe verschiedener Verpflichtungen, zum Beispiel:
- finanzielle Investitionsverpflichtungen für Rundfunkveranstalter in der überwiegenden Mehrheit der Fälle (26 von 31);
- finanzielle Investitionsverpflichtungen für VoD-Dienste und Verleiher (in 10 von 31 Fällen);
- Abgaben für lineare (in 11 von 31 Fällen) und nichtlineare Dienste sowie für sonstige Akteure der audiovisuellen Industrie wie Kinobetreiber.
Der Bericht stellt fest, dass zum Beispiel wenige Länder gegenwärtig Abgaben von VoD-Diensten in Europa (in 7 von 31 Fällen) erheben. Lediglich Frankreich, die Tschechische Republik, Kroatien, Deutschland, Rumänien, die Slowakei und Belgien (beide Gemeinschaften) haben derartige Maßnahmen eingeführt. In der Flämischen Gemeinschaft Belgiens, in Deutschland und Frankreich gelten die Abgaben auch für ausländische VoD-Dienste, die an das heimische Publikum gerichtet sind.
- verpflichtende Quoten für europäische Werke für Rundfunkveranstalter (in allen 31 Fällen) und VoD-Dienste;
- Verpflichtungen für VoD-Dienste zur Hervorhebung von EU-Werken (in 10 von 31 Fällen);
- Maßnahmen zur Unterstützung unabhängiger Produktionen.
Nicht in allen Ländern gibt es eine Definition für unabhängige Produktionen. Im Fall von Belgien und den Niederlanden gründen sich zum Beispiel die Definitionen eines "unabhängigen Produzenten" größtenteils auf eine rechtliche und finanzielle Abgrenzung von Rundfunkveranstaltern. Wir sehen auch, dass Österreich verlangt, dass 10 % der Sendezeit unabhängigen europäischen Werken einzuräumen ist, während diese Zahl für Finnland bei 19 % liegt. Diese tabellarischen Informationen bieten die Möglichkeit für einen schnellen und einfachen Vergleich.
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