Die Deutsche Filmakademie hat neue Richtlinien zum Auswahlverfahren für den Deutschen Filmpreis veröffentlicht. Die Neuerungen betreffen vor allem die für die Filmanmeldung relevanten Zulassungskriterien, die aufgrund europarechtlicher Vorgaben modifiziert wurden.
Besonders zu beachten ist, dass zukünftig die Filme europäischer ProduzentInnen und RegisseurInnen zugelassen werden können, die reguläre Erstaufführung des Films aber zwischen dem 1. Dezember 2015 und 1. Juni 2017 in einem Kino in Deutschland stattfinden muss.
Dabei sind Plattformstarts nur noch nach vorheriger Genehmigung zulässig. Die majoritäre finanzielle Beteiligung muss weiterhin durch eine Produktionsfirma mit Sitz in Deutschland gewährleistet sein. Die Einreichfrist beginnt Ende September und läuft bis zum 20. Oktober. Die vorausgewählten Spielfilme werden am 6. Januar 2017 veröffentlicht, die Nominierungen am 16. März bekannt gegeben.
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