Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den MEDIA Förderungen der EU

Für die Förderung von Filmen, Games, Festivals und Fortbildungen von Creative Europe MEDIA gelten einige Grundregeln, die sich in den jeweiligen Förderbereichen kaum unterscheiden. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

Was fördert Creative Europe MEDIA?
Kino- und Fernsehfilme, Games, Filmfestivals und -Märkte, den Verleih und Vertrieb von Kinofilmen, Fortbildungsmaßnahmen für Filmschaffende, Film Education, Internationale Koproduktionsfonds und das Kinonetzwerk Europa Cinemas.
Welche Film- und TV-Formate sind von der Förderung ausgeschlossen?
Grundsätzlich nicht gefördert werden: Live-Aufnahmen, Fernsehgewinnspiele, Talkshows, Reality-Shows oder Bildungs-, Lehr-und Anleitungssendungen;-Dokumentarfilme zur Förderung des Fremdenverkehrs, Tierfilme, Nachrichtensendungen und "Doku-Soaps",-Projekte mit pornografischem oder rassistischem Inhalt oder Projekte, in denen Gewalt befürwortet wird;-Werke werblicher Natur, E-Books und interaktive Bücher.
Wer ist antragsberechtigt?
Unabhängige europäische Unternehmen und NGOs. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Müssen die Projekte eine Gegenfinanzierung nachweisen?
Für alle Förderungen von MEDIA gilt, dass sie in der Regel nicht höher als 50 Prozent des eingesetzten Budgets ist. Wer einen Antrag über Förderung stellen möchte, muss folglich 50 Prozent der Finanzierung aus Eigenmitteln nachweisen. Die Eigenmittel können jedoch immer auch vollständig oder zum Teil aus regionalen Förderungen stammen.
Wo stelle ich meinen Antrag?
Vor der Antragstellung muss eine Firma oder Organisation im Participant Portal registriert werden. Man erhält dort einen Teilnahmeidentifikationscode (PIC), mit dem man dann ein Antragsformular generieren kann. Förderanträge werden online eingereicht.
Wie wird mein Antrag bewertet?
Die Anträge werden von Experten der jeweiligen Antragsbereiche bewertet, die von der Europäischen Kommission nur zur Beurteilung der Förderanträge einberufen werden. Für die Bewertung ist ein Punktesystem vorgegeben, bei dem in der Regel auf Grundlage einer Gesamtpunktzahl von 100 Punkten die Qualität des eingereichten Projekts, der Veranstaltung oder sonstigen Maßnahme, aber auch die Finanzierungsstrategie, Realisierbarkeit, Internationalität und die Qualifizierung der Mitarbeitenden bewertet werden.
Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zum Förderbescheid?
In der Regel vier bis fünf Monate.
Muss ich die Fördermittel von der Europäischen Union zurückzahlen, wenn ich mit meinem Projekt besonders erfolgreich bin?
Die Fördermittel müssen auch bei besonders erfolgreichen Filmen, etwa bei einer Projektwicklungsförderung oder im Verleih, nicht zurückgezahlt werden. Es handelt sich immer um ein nicht-rückzahlbares Darlehen.
Welche Länder sind bei Creative Europe MEDIA antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »

Titelbild: Ufa-Fiction erhielt 500.000 Euro Förderung im Rahmen von TV Programming von MEDIA. © 2017 Amazon.com Inc., or its affiliates, Fotograf Anika Molnar, African Photo Production