Der Weg vom Antrag zur Förderung

Mit MEDIA 2007 ging das Europäische Medienförderprogramm am 1. Januar 2007 in seine vierte Runde. Seit der Einrichtung des MEDIA Programms 1991 gab es zahlreiche inhaltliche und strukturelle Veränderungen. Mit dem neuen Programm besteht die Hoffnung auf eine Verkürzung der immer noch langen Fristen bis zu den Förderentscheidungen.

Am Beispiel eines Einzelprojektantrages aus dem Bereich Development soll der Prozess zwischen Antragstellung und Auszahlung der Förderung einmal näher beleuchtet werden.

1. Station: Die Verwaltungsagentur
Seit Januar 2006 werden die Verwaltungsaufgaben des MEDIA-Programms von der neu gegründeten Exekutiv-Agentur für Bildung, Audiovisuelle Medien und Kultur (EACEA) in Brüssel wahrgenommen. Hier werden die eingehenden Antragsunterlagen erfasst, auf die Erfüllung der Antragskriterien sowie auf Vollständigkeit geprüft und bei entscheidenden Formfehlern abgelehnt. Die Erfassung der Anträge erfolgt, abhängig vom Antragsvolumen, innerhalb von vier bis acht Wochen. Danach werden die relevanten Projektunterlagen zur inhaltlichen Evaluierung an jeweils zwei unabhängige, praxiserfahrene Experten weitergeleitet. Der Teil der Antragsformulare, auf dem die firmeninternen Daten eingetragen sind, verbleibt bei der Agentur.

2. Station: Die Experten
Innerhalb von sechs Wochen bewerten die Experten die Projekte nach den von MEDIA festgelegten Kriterien, unter anderem nach ihrem Vertriebspotential für den europäischen Markt, und vergeben eine entsprechende Punktzahl. Die evaluierten Projekte gehen zurück an die zuständigen Mitarbeiter der Agentur, die aus den Projekten mit der höchsten Punktzahl eine Empfehlung für das MEDIA-Komitee, das aus Vertretern der Länder besteht, erarbeiten. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei einer sehr unterschiedlichen Bewertung durch die beiden Experten, werden die Projekte nochmals einem Expertenausschuss vorgelegt. Die Abstimmung über die empfohlenen Projekte wird in die Tagesordnung der nächsten Komitee-Sitzung aufgenommen, die in regelmäßigen Abständen in der Europäischen Kommission in Brüssel stattfindet.

3. Station: MEDIA-Komitee und Generaldirektion
In Einhaltung des Demokratieprinzips der Europäischen Union wird dem europäischen Parlament das Sitzungsprotokoll mit den empfohlenen und durch das MEDIA-Komitee bestätigten Projekten zur Einsicht vorgelegt. Dieser Prozess erfordert ca. vier Wochen. Nach Einsichtnahme durch das Parlament erfolgt die endgültige Entscheidungsannahme durch die Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien (INFSO), und die Förderentscheidungen können offiziell bekannt gegeben werden. Die Förderempfänger werden informiert und erhalten ca. vier bis sechs Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung ihren Vertrag von der Agentur. In einem Zeitraum von 45 Tagen nach Vertragsunterzeichnung erfolgt die Auszahlung der ersten Rate in Höhe von 70% der bewilligten Fördersumme. Die Auszahlung der zweiten und letzten Rate erfolgt nach Abrechnung der gesamten, im Antrag aufgeführten, Projektentwicklungskosten. Die Schlussabrechnung muss nach Abschluss der Produktion (Fertigstellung der Filmkopie bzw. des Sendebandes) bzw. spätestens 27 Monate nach Vertragsunterzeichnung erfolgen.
Ein langer, aber lohnender Weg, den Antragsteller bei der Entwicklung ihres Projektes bedenken sollten und für den in Zukunft hoffentlich eine kleine Abkürzung gefunden wird.

Ansprechpartner
Im Bereich Development gibt es bei der Brüsseler Exekutivagentur drei neue Ansprechpartnerinnen für deutsche Antragsteller: Inga Urban und Katharina Riediger sind zukünftig für Paketförderung und Elisa Simeoni für Einzelprojektförderung zuständig.