Seit dem 2. Oktober sind die neuen Ausschreibungsunterlagen für Kleine und Große Kooperationsprojekte mit Einreichfrist am 27.11.2019 verfügbar. Insgesamt stehen 48,4 Mio. Euro zur Verfügung, von denen ±40 Prozent für Kleine Kooperationsprojekte bestimmt sind. Gefördert werden Kooperationen zwischen europäischen Akteur*innen aller Kultur- und Kreativsektoren, für die mindestens drei juristische Einrichtungen aus drei am Programm teilnahmeberechtigten Ländern zusammen kommen.
Europäische Kooperationsprojekte sollen dazu beitragen, die europäische Kultur- und Kreativbranche international handlungsfähig zu machen, die internationale Mobilität von Akteuren aus dem Sektor zu fördern, die grenzüberschreitende Verbreitung kultureller Werke zu unterstützen, neue Publikumsschichten anzusprechen und neue Geschäftsmodelle sowie die Nutzung digitaler Technologien zu erproben.
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