Einreichtermin: 5.5.2020
Gesamtsumme: 10,11 Millionen Euro
Wer kann beantragen
Unternehmen und Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedsland des Creative Europe MEDIA Programms.
Was wird gefördert?
Unternehmen mit Sitz in einem der MEDIA Mitgliedsländer können in folgenden Kategorien Förderung beantragen:
Aktion 1: Ausbau digitaler Promotion und Marketing Strategien sowie die Entwicklung neuer digitaler Angebote durch bereits existierende VoD Plattformen, die mehrheitlich europäische Filme anbieten.
Aktion 2: Internationale Zusammenarbeit zwischen existierenden Europäischen VOD Plattformen. Anträge können nur mit einem Konsortium bestehend aus mindestens drei VOD Anbietern aus drei unterschiedlichen MEDIA Mitgliedsländern gestellt werden.
Aktion 3:Online-Tools und Datenbanken zur Vernetzung unterschiedlicher Medienbereiche sowie innovative Strategien für die Verbreitung und Promotion europäischer Filme und wirksame Maßnahmen zur Publikumsentwicklung.
Punktevergabe
Bewertet werden Relevanz des Projekts, europäischer Mehrwert, die Zuschauergruppen, Qualität und Kohärenz der Marketingstrategie, Kosteneffizienz und Innovation.
Die Kriterien variieren gemäß der unterschiedlichen Schwerpunkte in Aktion 1 bis 3.
Fördersummen
Die Höhe des Ko-Finanzierungsanteils beträgt abhängig von der Antragskategorie 40% (Aktion 1) und 60% (Aktion 2 & 3) der förderfähigen Kosten
Gut zu wissen
Aktion 1: Die Plattform verfügt über mindestens 500 Titel, davon wenigstens 40% aus MEDIA Ländern. Filme aus mindestens 5 MEDIA Ländern in 5 verschiedenen EU-Sprachen sollen vertreten sein.
Aktion 2: Der Katalog umfasst mindestens 1.000 europäische Filmen, mit einem Anteil von mindestens 40% aus mindestens 5 verschieden sprachigen Mitgliedsländern des MEDIA Programms.
Aktion 3: Eingereichte Projekte sollten eine Verbindung schaffen zwischen off- und online Vertriebsplattformen sowie einen Fokus auf der transnationalen Verbreitung europäischer Filme.
Antragsberechtige Länder
Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »
Wer, wie, was?
Einreichtermin: 5.5.2020
Gesamtsumme: 10,11 Millionen Euro
Wer kann beantragen
Unternehmen und Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedsland des Creative Europe MEDIA Programms.
Was wird gefördert?
Unternehmen mit Sitz in einem der MEDIA Mitgliedsländer können in folgenden Kategorien Förderung beantragen:
Aktion 1:Ausbau digitaler Promotion und Marketing Strategien sowie die Entwicklung neuer digitaler Angebote durch bereits existierende VoD Plattformen, die mehrheitlich europäische Filme anbieten.
Aktion 2: Internationale Zusammenarbeit zwischen existierenden Europäischen VOD Plattformen. Anträge können nur mit einem Konsortium bestehend aus mindestens drei VOD Anbietern aus drei unterschiedlichen MEDIA Mitgliedsländern gestellt werden.
Aktion 3:Online-Tools und Datenbanken zur Vernetzung unterschiedlicher Medienbereiche sowie innovative Strategien für die Verbreitung und Promotion europäischer Filme und wirksame Maßnahmen zur Publikumsentwicklung.
Punktevergabe
Bewertet werden Relevanz des Projekts, europäischer Mehrwert, die Zuschauergruppen, Qualität und Kohärenz der Marketingstrategie, Kosteneffizienz und Innovation.
Die Kriterien variieren gemäß der unterschiedlichen Schwerpunkte in Aktion 1 bis 3.
Fördersummen
Die Höhe des Ko-Finanzierungsanteils beträgt abhängig von der Antragskategorie 40% (Aktion 1) und 60% (Aktion 2 & 3) der förderfähigen Kosten
Gut zu wissen
Aktion 1: Die Plattform verfügt über mindestens 500 Titel, davon wenigstens 40% aus MEDIA Ländern. Filme aus mindestens 5 MEDIA Ländern in 5 verschiedenen EU-Sprachen sollen vertreten sein.
Aktion 2: Der Katalog umfasst mindestens 1.000 europäische Filmen, mit einem Anteil von mindestens 40% aus mindestens 5 verschieden sprachigen Mitgliedsländern des MEDIA Programms.
Aktion 3: Eingereichte Projekte sollten eine Verbindung schaffen zwischen off- und online Vertriebsplattformen sowie einen Fokus auf der transnationalen Verbreitung europäischer Filme.
Antragsberechtige Länder
Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »
Aufruf EACEA 23/2019
Einreichtermin
5.5.2020
Download
- » Allgemeine Informationen zu allen Aufrufen des Work programme 2020
- » Call Notice (.pdf), Englisch
- » Guidelines
- » Teilnehmende Länder, die nicht der Europäischen Union angehören
eForm
- Antragsteller müssen sich registrieren und erhalten einen PIC / Participant Identification Code auf dem
» Funding & tender opportunities Portal der Europäischen Kommission - Nachdem Benutzer einen PIC erhalten haben, können sie » hier ein Antragsformular generieren
- » Guide for Applicants (.doc)
- » eFrom User Guide (.pdf)
Anhänge
- » Annex 1: Detailierte Projektbeschreibung für Aktion 1
- » Annex 1: Detailierte Projektbeschreibung für Aktion 2
- » Annex 1: Detailierte Projektbeschreibung für Aktion 3
- » Annex 2 - Declaration on the applicant's honour
- » Annex 3: Kalkulation und Finanzierungsplan für Aktion 1
- » Annex 3: Kalkulation und Finanzierungsplan für Aktion 2 und Aktion 3
Weitere Anhänge zur Information
- » Guide for Experts (.doc)
- » Sample Grant Agreement (mono-beneficiary)
- » Sample Grant Agreement (Multi-beneficiary)
Datenschutz
Helpdesk
Bei technischen Fragen und Problemen mit der eForm, wenden Sie sich bitte an das Helpdesk in Brüssel: eacea-helpdesk(at)ec.europa.eu, Tel.: +32 2 299 0705
Geförderte Projekte
- » Ergebnisse Aufruf 23/2019
- » Ergebnisse Aufruf 30/2018
- » Ergebnisse Aufruf 13/2017
- » Ergebnisse Aufruf 26/2016
- » Aufruf EACEA/16/2014, Ergebnisse 3. Jahr
- » Aufruf EACEA/11/2016 mit Einreichtermin zum 21.6.2016, Förderergebnisse
- » Aufruf EACA 28/2015, Förderergebnisse
- » Aufruf EACA 16/2014, Förderergebnisse
Permalink: https://creative-europe-desk.de/artikel/foerderung/promotion-european-works-online