Promotion of European Works online

  • 226.500 € für den EFA Young Audience Award: An einem Tag wählen Jugendliche aus über 30 Ländern den Jugendfilm des Jahres. Die Events werden per Live-Stream miteinander verknüpft. © EFA Young Audience Award

Einreichtermin: 5.5.2020

Gesamtsumme: 10,11 Millionen Euro

Wer kann beantragen

Unternehmen und Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedsland des Creative Europe MEDIA Programms.

Was wird gefördert?

Unternehmen mit Sitz in einem der MEDIA Mitgliedsländer können in folgenden Kategorien Förderung beantragen:

Aktion 1: Ausbau digitaler Promotion und Marketing Strategien sowie die Entwicklung neuer digitaler Angebote durch bereits existierende VoD Plattformen, die mehrheitlich europäische Filme anbieten.
Aktion 2: Internationale Zusammenarbeit zwischen existierenden Europäischen VOD Plattformen. Anträge können nur mit einem Konsortium bestehend aus mindestens drei VOD Anbietern aus drei unterschiedlichen MEDIA Mitgliedsländern gestellt werden.
Aktion 3:Online-Tools und Datenbanken zur Vernetzung unterschiedlicher Medienbereiche sowie innovative Strategien für die Verbreitung und Promotion europäischer Filme und wirksame Maßnahmen zur Publikumsentwicklung.

Punktevergabe

Bewertet werden Relevanz des Projekts, europäischer Mehrwert, die Zuschauergruppen, Qualität und Kohärenz der Marketingstrategie, Kosteneffizienz und Innovation.
Die Kriterien variieren gemäß der unterschiedlichen Schwerpunkte in Aktion 1 bis 3.

Fördersummen

Die Höhe des Ko-Finanzierungsanteils beträgt abhängig von der Antragskategorie 40% (Aktion 1) und 60% (Aktion 2 & 3) der förderfähigen Kosten

Gut zu wissen

Aktion 1: Die Plattform verfügt über mindestens 500 Titel, davon wenigstens 40% aus MEDIA Ländern. Filme aus mindestens 5 MEDIA Ländern in 5 verschiedenen EU-Sprachen sollen vertreten sein.
Aktion 2: Der Katalog umfasst mindestens 1.000 europäische Filmen, mit einem Anteil von mindestens 40% aus mindestens 5 verschieden sprachigen Mitgliedsländern des MEDIA Programms.
Aktion 3: Eingereichte Projekte sollten eine Verbindung schaffen zwischen off- und online Vertriebsplattformen sowie einen Fokus auf der transnationalen Verbreitung europäischer Filme.

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »

 

Wer, wie, was?

Einreichtermin: 5.5.2020

Gesamtsumme: 10,11 Millionen Euro

Wer kann beantragen

Unternehmen und Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedsland des Creative Europe MEDIA Programms.

Was wird gefördert?

Unternehmen mit Sitz in einem der MEDIA Mitgliedsländer können in folgenden Kategorien Förderung beantragen:

Aktion 1:Ausbau digitaler Promotion und Marketing Strategien sowie die Entwicklung neuer digitaler Angebote durch bereits existierende VoD Plattformen, die mehrheitlich europäische Filme anbieten.
Aktion 2: Internationale Zusammenarbeit zwischen existierenden Europäischen VOD Plattformen. Anträge können nur mit einem Konsortium bestehend aus mindestens drei VOD Anbietern aus drei unterschiedlichen MEDIA Mitgliedsländern gestellt werden.
Aktion 3:Online-Tools und Datenbanken zur Vernetzung unterschiedlicher Medienbereiche sowie innovative Strategien für die Verbreitung und Promotion europäischer Filme und wirksame Maßnahmen zur Publikumsentwicklung.

Punktevergabe

Bewertet werden Relevanz des Projekts, europäischer Mehrwert, die Zuschauergruppen, Qualität und Kohärenz der Marketingstrategie, Kosteneffizienz und Innovation.
Die Kriterien variieren gemäß der unterschiedlichen Schwerpunkte in Aktion 1 bis 3.

Fördersummen

Die Höhe des Ko-Finanzierungsanteils beträgt abhängig von der Antragskategorie 40% (Aktion 1) und 60% (Aktion 2 & 3) der förderfähigen Kosten

Gut zu wissen

Aktion 1: Die Plattform verfügt über mindestens 500 Titel, davon wenigstens 40% aus MEDIA Ländern. Filme aus mindestens 5 MEDIA Ländern in 5 verschiedenen EU-Sprachen sollen vertreten sein.
Aktion 2: Der Katalog umfasst mindestens 1.000 europäische Filmen, mit einem Anteil von mindestens 40% aus mindestens 5 verschieden sprachigen Mitgliedsländern des MEDIA Programms.
Aktion 3: Eingereichte Projekte sollten eine Verbindung schaffen zwischen off- und online Vertriebsplattformen sowie einen Fokus auf der transnationalen Verbreitung europäischer Filme.

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »

 

Aufruf EACEA 23/2019

Geförderte Projekte

Dienstag, 5. Mai 2020