Einreichtermin: 15. Januar 2020
Gesamtsumme für Internationale Koproduktionsfonds: 500.000 Euro
Was wird gefördert?
Ein Europäischer Koproduktionsfonds mit Fokus auf Distribution, der die Auswertung europäischer Koproduktionen mit nicht-europäischen Partnern unterstützt.
Wer kann beantragen?
Koproduktionsfonds, die seit mindestens 12 Monaten tätig sind.
Fördersummen
- 500.000 Euro
- Maximal 80% der förderfähigen Gesamtkosten
Gut zu wissen
- Der Koproduktionsfonds muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Er unterstützt die Auswertung von Filmen in mindestens drei Ländern (darunter mind. ein MEDIA-Mitgliedsland und ein nicht-europäisches Land).
- Mindestens ein Produzent aus einem nicht-europäischen Land muss beteiligt sein.
- Der Finanzierungsanteil aus MEDIA Mitgliedsländern beträgt mind. 20%, höchstens 70 %.
- Maximale Fördersumme pro Film: 60.000 Euro.
- Punktevergabe durch unabhängige Experten; maximal 100 Punkte für die geografische und kulturelle Vielfalt der Projekte, sowie für Promotion, Aktivitäten zur Zuschauergewinnung und Verbreitung der Projekte. Bewertet werden auch die allgemeinen Strategien des Fonds zu Zielgruppen, Auswahlverfahren, Durchführbarkeit und Kosteneffizienz.
Eine Antragstellung ist nur noch mit vorheriger online-Registrierung auf dem neuen 'Participant Portal' möglich. Registrierte Benutzer erhalten dort den sogenannten PIC, den Participant Identification Code.
Wer, wie, was?
Einreichtermin: 15. Januar 2020
Gesamtsumme für Internationale Koproduktionsfonds: 500.000 Euro
Was wird gefördert?
Ein Europäischer Koproduktionsfonds mit Fokus auf Distribution, der die Auswertung europäischer Koproduktionen mit nicht-europäischen Partnern unterstützt.
Wer kann beantragen?
Koproduktionsfonds, die seit mindestens 12 Monaten tätig sind.
Fördersummen
- 500.000 Euro
- Maximal 80% der förderfähigen Gesamtkosten
Gut zu wissen
- Der Koproduktionsfonds muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Er unterstützt die Auswertung von Filmen in mindestens drei Ländern (darunter mind. ein MEDIA-Mitgliedsland und ein nicht-europäisches Land).
- Mindestens ein Produzent aus einem nicht-europäischen Land muss beteiligt sein.
- Der Finanzierungsanteil aus MEDIA Mitgliedsländern beträgt mind. 20%, höchstens 70 %.
- Maximale Fördersumme pro Film: 60.000 Euro.
- Punktevergabe durch unabhängige Experten; maximal 100 Punkte für die geografische und kulturelle Vielfalt der Projekte, sowie für Promotion, Aktivitäten zur Zuschauergewinnung und Verbreitung der Projekte. Bewertet werden auch die allgemeinen Strategien des Fonds zu Zielgruppen, Auswahlverfahren, Durchführbarkeit und Kosteneffizienz.
Eine Antragstellung ist nur noch mit vorheriger online-Registrierung auf dem neuen 'Participant Portal' möglich. Registrierte Benutzer erhalten dort den sogenannten PIC, den Participant Identification Code.
Aufruf EACEA 29/2019
Aufruf EACEA 29/2019
Einreichtermin: 15.01.2020
Download
- » Allgemeine Informationen zu allen Aufrufen des Work programme 2019
- » Call Notice.pdf, Englisch
- » Guidelines, de
- » Guidelines, en
- » Guide for Applicants (.doc)
eForm
- Antragsteller müssen sich registrieren und erhalten einen PIC / Participant Identification Code auf dem
» Funding & tender opportunities Portal der Europäischen Kommission - Nachdem Benutzer einen PIC erhalten haben, können sie » hier ein Antragsformular generieren
- » eFrom User Guide (.pdf)
Anhänge
- » Annex 1 – Detailed project description, pdf
- » Annex 2 - Declaration on applicant's honour
- » Annex 3 - Estimated Budget and Financing Plan (Excel)
Weitere Informationen
Datenschutz
Helpdesk
Bei technischen Fragen und Problemen mit der eForm, wenden Sie sich bitte an das Helpdesk in Brüssel: eacea-helpdesk(at)ec.europa.eu, Tel.: +32 2 299 0705
Geförderte Projekte
Permalink: https://creative-europe-desk.de/artikel/foerderung/international-coproduction-funds