Zuletzt ausgeschrieben unter MEDIA 2007-2013 Keine aktuelle Ausschreibung
Die Förderung soll Produktionsunternehmen den Zugang zu externen Finanzierungen, die ihnen Bank- und Finanzinstitute zur Verfügung stellen, erleichtern, indem ein Teil der Kosten für geforderte Garantiekosten (Versicherungen, Completion Bond) und/oder ein Teil der Finanzierungskosten von Krediten übernommen wird.
Antragsberechtigte Unternehmen
Unabhängige europäische Film- und Fernsehproduktionsunternehmen
Zugangsvoraussetzungen
Das vorgeschlagene Werk muss eine unabhängige europäische Produktion sein (Spielfilm, Animationsfilm, kreativer Dokumentarfilm). Das Projekt muss zu mindestens 50% aus europäischen Quellen finanziert sein.
Antragsberechtige Länder
Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind folgende Liste »
Art der Unterstützung und Höhe der Fördermittel
Unterstützung kann für drei unterschiedliche Module beantragt werden: Modul 1: Dieses Modul dient der Kofinanzierung der Kosten für Filmversicherungen, bis zu maximal 50% der Kosten pro Versicherungspolice. Modul 2: Die Förderung soll die Kosten der Fertigstellungsgarantie (Completion Bond) reduzieren, indem ein Teil (maximal 50%) der Prämie übernommen wird. Modul 3: Dieses Modul soll die Finanzierungskosten reduzieren, indem ein Teil (maximal 50%) der Zinsen für Kredite übernommen wird. Der Produzent kann einen kombinierten Zuschuss der Module 1, 2 und 3 für dasselbe Projekt beantragen. Die Förderhöchstsumme liegt bei 50.000 Euro pro Projekt (der Mindestbetrag bei 5.000 Euro). Eine Firma kann maximal zwei Projekte pro Aufruf einreichen.
Auswahlkriterien
Alle Anträge werden auf der Grundlage eines festen Punktesystems bewertet. Automatische Punkte erhalten Projekte dafür, dass sie mit einer MEDIA-Einzelprojektförderung entwickelt wurden, einen Kreditvertrag mit einem Bankinstitut vorweisen können, und wenn mindestens ein weiteres MEDIA-Land als Koproduzent beteiligt ist. Zusätzlich werden flexible Punkte für das internationale Vertriebspotential und die abgedeckten Territorien vergeben. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er eine ausreichende und gesicherte Finanzierung für das Projekt hat, sowie über die nötigen Kompetenzen und Erfahrungen verfügt, um sein Projekt auszuführen. Als Nachweise werden u.a. die geprüften Konten einschließlich einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gefordert.
Wer, wie, was?
Zuletzt ausgeschrieben unter MEDIA 2007-2013 Keine aktuelle Ausschreibung
Die Förderung soll Produktionsunternehmen den Zugang zu externen Finanzierungen, die ihnen Bank- und Finanzinstitute zur Verfügung stellen, erleichtern, indem ein Teil der Kosten für geforderte Garantiekosten (Versicherungen, Completion Bond) und/oder ein Teil der Finanzierungskosten von Krediten übernommen wird.
Antragsberechtigte Unternehmen
Unabhängige europäische Film- und Fernsehproduktionsunternehmen
Zugangsvoraussetzungen
Das vorgeschlagene Werk muss eine unabhängige europäische Produktion sein (Spielfilm, Animationsfilm, kreativer Dokumentarfilm). Das Projekt muss zu mindestens 50% aus europäischen Quellen finanziert sein.
Antragsberechtige Länder
Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind folgende Liste »
Art der Unterstützung und Höhe der Fördermittel
Unterstützung kann für drei unterschiedliche Module beantragt werden: Modul 1: Dieses Modul dient der Kofinanzierung der Kosten für Filmversicherungen, bis zu maximal 50% der Kosten pro Versicherungspolice. Modul 2: Die Förderung soll die Kosten der Fertigstellungsgarantie (Completion Bond) reduzieren, indem ein Teil (maximal 50%) der Prämie übernommen wird. Modul 3: Dieses Modul soll die Finanzierungskosten reduzieren, indem ein Teil (maximal 50%) der Zinsen für Kredite übernommen wird. Der Produzent kann einen kombinierten Zuschuss der Module 1, 2 und 3 für dasselbe Projekt beantragen. Die Förderhöchstsumme liegt bei 50.000 Euro pro Projekt (der Mindestbetrag bei 5.000 Euro). Eine Firma kann maximal zwei Projekte pro Aufruf einreichen.
Auswahlkriterien
Alle Anträge werden auf der Grundlage eines festen Punktesystems bewertet. Automatische Punkte erhalten Projekte dafür, dass sie mit einer MEDIA-Einzelprojektförderung entwickelt wurden, einen Kreditvertrag mit einem Bankinstitut vorweisen können, und wenn mindestens ein weiteres MEDIA-Land als Koproduzent beteiligt ist. Zusätzlich werden flexible Punkte für das internationale Vertriebspotential und die abgedeckten Territorien vergeben. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er eine ausreichende und gesicherte Finanzierung für das Projekt hat, sowie über die nötigen Kompetenzen und Erfahrungen verfügt, um sein Projekt auszuführen. Als Nachweise werden u.a. die geprüften Konten einschließlich einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gefordert.
Geförderte Projekte
- » Aufruf 34-2012.pdf, Juni 2013
- » Aufruf 34-2012.pdf, Januar 2013
- » Aufruf 24-2011.pdf, Juni 2012
- » Aufruf 24-2011.pdf, Januar 2012
- » Aufruf 27-2010.pdf, Juni 2011
- » Aufruf 27-2010.pdf, Januar 2011
- » Aufruf 17-2009.pdf, Juli 2010
- » Aufruf 17-2009.pdf, Februar 2010
- » Aufruf 28-2008.pdf, Juni 2009
- » Aufruf 28-2008.pdf, Februar 2009
- » Aufruf 29-2007.pdf, Juli 2008
- » Aufruf 29-2007.pdf, Januar 2008
- » Aufruf 11-2007.pdf, 6. Juli 2007
- » Aufruf 03-2006.pdf
- » Aufruf 03-2005.pdf (2ter Termin)
- » Aufruf 03-2005.pdf (1ter Termin)
- » Aufruf 32-2004.pdf
- » Aufruf 21-2003.pdf
- » Aufruf 29-2002.pdf
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