Gesamtsumme: 3,7 Millionen Euro für 2020
Was wird gefördert
Aktion 1: Europäische Festivals, deren Programm zu mindestens 70% aus Filmen besteht, deren Herkunftsländer am Teilprogramm MEDIA teilnehmen. Minimum 15 Länder.
Die Festivals sollen die Themen Publikumsentwicklung, vor allem für das junge Publikum, sowie Filmbildung berücksichtigen, ebenso wichtig ist die Zusammenarbeit mit anderen Festivals, auch über die Festivalzeit hinaus.
Aktion 2: Die Gründung neuer Festivalnetzwerke aus MEDIA Ländern, um weitere Zusammenarbeit und Partnerschaften zu fördern. Austausch von Know-How ist hier genauso wichtig wie z.B. gemeinsame Events. Pro Netzwerk gibt es eine koordinierende Institution und mindestens 3 Organisationen aus verschiedenen Ländern.
Wer kann beantragen
Festivals (Firmen, Non-Profit Organisationen, Vereine, Stiftungen etc.), die in einem der Länder stattfinden, die am Teilprogramm MEDIA teilnehmen.
Gut zu wissen
Nicht antragsberechtigt sind folgende Festivalformen:
Festivals, die Werbefilme, Live Übertragungsevents, Musikvideos, Games, Amateurfilme, Handy-Filme oder nicht-narrative Filme zeigen. Festivals die sich auf ein Thema beschränken (zum Beispiel: Archäologie, Medizin, Ornithologie, Wissenschaft, Umwelt, Tourismus, Sport etc.)
Fördersummen
Es werden Pauschalsummen zwischen 19.000 Euro und max. 75.000 Euro vergeben nach der Anzahl der gezeigten europäischen Filme.
Bewertung des Antrags
Auf Grundlage einer Gesamtpunktzahl von 100 werden nach folgender Gewichtung Punkte vergeben:
30 Punkte: Publikumsorientierung, insbesondere Aktionen zur Publikumsgewinnung und zur Steigerung der Filmkompetenz, auch über den Zeitraum des Festivals hinaus, Online-Aktivitäten, Nutzung neuester digitaler Technologien und sozialer Medien;
35 Punkte: Europäische Dimension des Festivalprogramms, kulturelle und geografische Vielfalt, Qualität der Zusammenarbeit und der Partnerschaften mit anderen grenzüberschreitenden Filmfestivals in Europa;
30 Punkte: Größe des Publikums, Einfluss auf Promotion, Vertrieb und Zirkulation europäischer Filme (z.B. Mechanismen zur Förderung des kommerziellen oder alternativen Vertriebs) und die Nutzung digitaler Technologien
5 Punkte: Kompetenz des Projektteams
Antragsberechtige Länder
Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »
Wer, wie, was?
Gesamtsumme: 3,7 Millionen Euro für 2020
Was wird gefördert
Aktion 1: Europäische Festivals, deren Programm zu mindestens 70% aus Filmen besteht, deren Herkunftsländer am Teilprogramm MEDIA teilnehmen. Minimum 15 Länder.
Die Festivals sollen die Themen Publikumsentwicklung, vor allem für das junge Publikum, sowie Filmbildung berücksichtigen, ebenso wichtig ist die Zusammenarbeit mit anderen Festivals, auch über die Festivalzeit hinaus.
Aktion 2: Die Gründung neuer Festivalnetzwerke aus MEDIA Ländern, um weitere Zusammenarbeit und Partnerschaften zu fördern. Austausch von Know-How ist hier genauso wichtig wie z.B. gemeinsame Events. Pro Netzwerk gibt es eine koordinierende Institution und mindestens 3 Organisationen aus verschiedenen Ländern.
Wer kann beantragen
Festivals (Firmen, Non-Profit Organisationen, Vereine, Stiftungen etc.), die in einem der Länder stattfinden, die am Teilprogramm MEDIA teilnehmen.
Gut zu wissen
Nicht antragsberechtigt sind folgende Festivalformen:
Festivals, die Werbefilme, Live Übertragungsevents, Musikvideos, Games, Amateurfilme, Handy-Filme oder nicht-narrative Filme zeigen. Festivals die sich auf ein Thema beschränken (zum Beispiel: Archäologie, Medizin, Ornithologie, Wissenschaft, Umwelt, Tourismus, Sport etc.)
Fördersummen
Es werden Pauschalsummen zwischen 19.000 Euro und max. 75.000 Euro vergeben nach der Anzahl der gezeigten europäischen Filme.
Bewertung des Antrags
Auf Grundlage einer Gesamtpunktzahl von 100 werden nach folgender Gewichtung Punkte vergeben:
30 Punkte: Publikumsorientierung, insbesondere Aktionen zur Publikumsgewinnung und zur Steigerung der Filmkompetenz, auch über den Zeitraum des Festivals hinaus, Online-Aktivitäten, Nutzung neuester digitaler Technologien und sozialer Medien;
35 Punkte: Europäische Dimension des Festivalprogramms, kulturelle und geografische Vielfalt, Qualität der Zusammenarbeit und der Partnerschaften mit anderen grenzüberschreitenden Filmfestivals in Europa;
30 Punkte: Größe des Publikums, Einfluss auf Promotion, Vertrieb und Zirkulation europäischer Filme (z.B. Mechanismen zur Förderung des kommerziellen oder alternativen Vertriebs) und die Nutzung digitaler Technologien
5 Punkte: Kompetenz des Projektteams
Antragsberechtige Länder
Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »
Aufruf EACEA/32/2018
Einreichtermine: Aktion 1: 21.11.2019 und 21.5.2020 / Aktion 2: 21.5.2020
21.11.2019 für Festivals mit Start zwischen dem 1.5.2020 und dem 31.10.2020 stattfinden.
21.5.2020 für Festivals mit Start zwischen dem 1.11.2020 und dem 30.04.2021 stattfinden.
21.5.2020 für Festivalnetzwerke
Download
- » Allgemeine Informationen zu allen Aufrufen des Work programme 2019
- » Call notice (.pdf), Deutsch
- » Call notice (.pdf), Englisch
- » Guidelines
- » Guide for Applicants (.pdf), Englisch
eForm
- Antragsteller müssen sich registrieren und erhalten einen PIC / Participant Identification Code auf dem
» Funding & tender opportunities Portal der Europäischen Kommission - Nachdem Benutzer einen PIC erhalten haben, können sie » hier ein Antragsformular generieren
Anhänge
- » Annex 1 - Action 1 Festivals - Detailierte Projektbeschreibung
- » Annex 1 - Action 1 Networks - Detailierte Projektbeschreibung
- » Annex 2 - Declaration on Applicant's Honour (WORD))
- » Annex 3, Action 1 - Budget Form and Financing Plan
- » Annex 3, Action 2 - Budget Form and Financing Plan
Weitere Anhänge und Information für Antragsteller
- » Guide for applicants
- » Guide for Experts (pdf)
- » Sample Grant Decision Action 1
- » Sample Grant Agreement Action 1 and Action 2(pdf))
- » FAQ-Action1)
Datenschutz
Helpdesk
Bei technischen Fragen und Problemen mit der eForm, wenden Sie sich bitte an das Helpdesk in Brüssel: eacea-helpdesk(at)ec.europa.eu, Tel.: +32 2 299 0705
Geförderte Projekte
- » Aufruf 26/2019, 2. Ergebnisse mit Einreichfrist zum 21.5.2020
- » Aufruf 26/2019, 1. Ergebnisse mit Einreichfrist zum 21.11.2019
- » Aufruf 32/2018, 2. Ergebnisse mit Einreichfrist zum 7.5.2019
- » Aufruf 32/2018, 1. Ergebnisse mit Einreichfrist zum 20.12.2018
- » Aufruf 17/2017, 2. Ergebnisse mit Einreichfrist zum 26.4.2018
- » Aufruf 17/2017, 1. Ergebnisse mit Einreichfrist zum 23.11.2017
- » Aufruf 16/2016, 2. Ergebnisse mit Einreichfrist zum 27.4.2017
- » Aufruf 16/2016, 1. Ergebnisse mit Einreichfrist zum 24.11.2016
- » Aufruf 16/2015, 2. Ergebnisse mit Einreichfrist zum 28.4.2016
- » Aufruf 16/2015, 1. Ergebnisse mit Einreichfrist zum 17.12.2015
- » Aufruf EAC/S32/2013, Ergebnisse Zweijahresverträge. 2. Einreichfrist 2015
- » Aufruf EAC/S32/2013, Ergebnisse Zweijahresverträge, 1. Einreichfrist 2015
- » Aufruf Creative Europe MEDIA EAC/S32/2013, 2te Einreichfrist
- » Aufruf Creative Europe MEDIA EAC/S32/2013, 1te Einreichfrist
- » Aufruf 29-2012, 2te Einreichfrist
- » Aufruf 29-2012, 1te Einreichfrist
- » Aufruf 29-2011, 2te Einreichfrist
- » Aufruf 29-2011, 1te Einreichfrist
- » Aufruf 31-2010, 2te Einreichfrist
- » Aufruf 31-2010, 1te Einreichfrist
- » Aufruf 23-2009, 2te Einreichfrist
- » Aufruf 23-2009, 1te Einreichfrist
- » Aufruf 18-2008, 3te Einreichfrist
- » Aufruf 18-2008, 2te Einreichfrist
- » Aufruf 18-2008, 1st Einreichfrist
- » Aufruf 18-2007, 1ste Einreichfrist
- » Aufruf 9-2007, 2te Einreichfrist
- » Aufruf 9-2007, 1te Einreichfrist
- » Aufruf 6-2005, 2te Einreichfrist
- » Aufruf 6-2005, 1te Einreichfrist
- »Aufruf 71-2004, 2te Einreichfrist
- »Aufruf 71-2004, 1ste Einreichfrist
- » Aufruf 75-2003, 2te Einreichfrist
- » Aufruf 75-2003, 1ste Einreichfrist
- » Aufruf 74-2003, 2te Einreichfrist
- » Aufruf 74-2003, 1ste Einreichfrist
- » Aufruf 67-2001, 1ste Einreichfrist
- » Aufruf 67-2001, 1ste Einreichfrist
Permalink: https://creative-europe-desk.de/artikel/foerderung/film-festivals