Film Education

  • "Meine wunderbar seltsame Woche mit Tess" von Steven Wouterlood: Die niederländisch-deutsche Koproduktion (Ostlicht) kommt im April 2020 in die deutschen Kinos. © Bert Nijman, Bind, Ostlicht Filmproduktion

Einreichtermin: 12.3.2020

Gesamtsumme: 1,9 Millionen Euro

Was wird gefördert?

- Projekte, die die Zusammenarbeit zwischen europäischen Filmbildungsinitiativen stärken und innovative Maßnahmen entwickeln, insbesondere mithilfe digitaler Technologien. Die Zielgruppe dieser Maßnahmen sind junge und jugendliche Zuschauer unter 19 Jahren.
- Projekte, die gezielt den Beitrag europäischer Filme zur Bildung verbessern, u.a. durch kuratierte Kataloge mit mindestens 50% Anteil an europäischen Filmen
Der Förderzeitraum beginnt zwischen dem 1.9.2020 und dem 1.1.2021 und umfasst 24 Monate.

Wer kann einen Antrag stellen?

- Ein Konsortium (ein Projektleiter und mindestens 2 Partner) aus 3 verschiedenen MEDIA Mitgliedsländern und 3 unterschiedlichen Sprachgebieten. Mindestens 2 der Partner müssen aus dem Bereich Filmbildung stammen, z.B. Profit und Non-Profit Organisationen bzw. Firmen, öffentliche Institutionen, Universitäten und Schulen, Forschungseinrichtungen mit Sitz in einem MEDIA Mitgliedsland.

Bewertung des Antrags

Auf Grundlage einer Gesamtpunktzahl von 100 werden nach folgender Gewichtung Punkte vergeben:
30 Punkte: Relevanz und europäischen Mehrwert;
30 Punkte: Qualität der Inhalte und Aktivitäten;
20 Punkte: Verbreitung, Einfluss und Nachhaltigkeit der Aktionen;
20 Punkte: Kompetenz des Projektteams und der Partner

Fördersummen

Maximal 70 Prozent der förderfähigen Gesamkosten
Mindestens 200.000 Euro

Dauer der Aktion

Der Förderzeitraum beginnt zwischen dem 1.9.2020 und dem 1.1.2021 und umfasst 24 Monate.

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »

ergebnisse_aufruf_33_2018-1716.pdf

 

Wer, wie, was?

Einreichtermin: 12.3.2020

Gesamtsumme: 1,9 Millionen Euro

Was wird gefördert?

- Projekte, die die Zusammenarbeit zwischen europäischen Filmbildungsinitiativen stärken und innovative Maßnahmen entwickeln, insbesondere mithilfe digitaler Technologien. Die Zielgruppe dieser Maßnahmen sind junge und jugendliche Zuschauer unter 19 Jahren.
- Projekte, die gezielt den Beitrag europäischer Filme zur Bildung verbessern, u.a. durch kuratierte Kataloge mit mindestens 50% Anteil an europäischen Filmen
Der Förderzeitraum beginnt zwischen dem 1.9.2020 und dem 1.1.2021 und umfasst 24 Monate.

Wer kann einen Antrag stellen?

- Ein Konsortium (ein Projektleiter und mindestens 2 Partner) aus 3 verschiedenen MEDIA Mitgliedsländern und 3 unterschiedlichen Sprachgebieten. Mindestens 2 der Partner müssen aus dem Bereich Filmbildung stammen, z.B. Profit und Non-Profit Organisationen bzw. Firmen, öffentliche Institutionen, Universitäten und Schulen, Forschungseinrichtungen mit Sitz in einem MEDIA Mitgliedsland.

Bewertung des Antrags

Auf Grundlage einer Gesamtpunktzahl von 100 werden nach folgender Gewichtung Punkte vergeben:
30 Punkte: Relevanz und europäischen Mehrwert;
30 Punkte: Qualität der Inhalte und Aktivitäten;
20 Punkte: Verbreitung, Einfluss und Nachhaltigkeit der Aktionen;
20 Punkte: Kompetenz des Projektteams und der Partner

Fördersummen

Maximal 70 Prozent der förderfähigen Gesamkosten
Mindestens 200.000 Euro

Dauer der Aktion

Der Förderzeitraum beginnt zwischen dem 1.9.2020 und dem 1.1.2021 und umfasst 24 Monate.

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »

 

 

Aufruf EACEA 25/2019

Einreichtermin
12.3.2020

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