Wer, wie, was?
Gesamtsumme: 24,35 Mio. Euro
Was wird gefördert?
Reinvestition von Referenzmitteln in Koproduktion, Minimumgarantien oder P&A nicht-nationaler europäischer Kinofilme.
Wer kann beantragen?
Europäische Verleihunternehmen
Gut zu wissen
Verleiher müssen ihre Besucher*innenzahlen vor Einreichung von der FFA zertifizieren lassen.
Pro Film werden höchstens 300.000 Besucher*innen angerechnet.
Filme, die im Referenzjahr weniger als 200 Besucher*innen hatten, zählen nicht.
Im Antrag müssen Art der Reinvestition und geplante Anzahl der Filme angegeben sowie die Herausbringungsstrategie erläutert werden. Filmtitel müssen bei Antragstellung noch nicht feststehen.
Fördersummen
Deutsche Verleiher*innen beantragen für die Besucherzahlen nicht-nationaler europäischer Filme des Vorjahrs Referenzgelder. Aufgrund der Schwierigkeiten, mit denen Antragsteller*innen aufgrund des COVID-19-Ausbruchs konfrontiert sind, wurden die Beträge für die Unterstützung von Verleiher*innen und Weltvertrieben angehoben. Pro verkauftem Ticket erhalten deutsche Verleiher*innen 0,70 Euro (statt 0,45) für Filme aus Frankreich oder Großbritannien, 0,75 Euro (statt 0,50) für Filme aus Deutschland, Spanien und Italien und 1,35 Euro (statt 0,90) für Filme aus anderen MEDIA Ländern. Nur Verleiher*innen, die mindestens 30.000 Euro erzielen, werden gefördert. Die Förderung deckt bis zu 60 Prozent der Kosten der Reinvestition ab.
Antragsberechtige Länder
Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »
Aufruf EACEA /22/2019
Einreichtermin: 8.9.2020
Download
- » Allgemeiner Leitfaden zu allen Aufrufen von Creative Europe MEDIA 2020, Deutsch
- » Allgemeiner Leitfaden zu allen Aufrufen von Creative Europe MEDIA 2020, Englisch
- » Guidelines, Deutsch
- » Guidelines, Englisch
- » Bekanntmachung und Kurzbeschreibung (en.pdf)
- » Bekanntmachung und Kurzbeschreibung (de.pdf)
- » Guide for Applicants (folgt)
eForm
- Antragsteller müssen sich registrieren und erhalten einen PIC / Participant Identification Code auf dem
» Funding & Tender Opportunities Portal der Europäischen Kommission - Nachdem Benutzer einen PIC erhalten haben, können sie » hier ein Antragsformular generieren
- Die eForm für diesen Aufruf steht ab Juni 2019 zur Verfügung, » erhältliche eForms
Anhänge
- Declaration on the applicant's honour
- Certification of the admissions by the national correspondents
- Estimated distribution budget form
- Distribution strategy/project description
- Shareholding attestation signed by the legal representative
- Indicative template film financing plan
Datenschutz
Helpdesk
Bei technischen Fragen und Problemen mit der eForm, wenden Sie sich bitte an das Helpdesk in Brüssel: eacea-helpdesk(at)ec.europa.eu, Tel.: +32 2 299 0705
Geförderte Projekte
- » Aufruf EACEA 05/2018, Ergebnisse
- » Aufruf EACEA 18/2016, Ergebnisse
- » Aufruf EACEA 09/2016, Ergebnisse
- » Aufruf EACEA 27/2014, Ergebnisse
- » Aufruf S28-2013, Ergebnisse
- » Aufruf 25-2012, Ergebnisse
- » Aufruf 07-2012, Ergebnisse
- » Aufruf 01-2011, Ergebnisse
- » Aufruf 03-2010, Ergebnisse
- » Aufruf 03-2009, Ergebnisse
- » Aufruf 27-2007, Ergebnisse
- » Aufruf 5-2007, Ergebnisse
- » Aufruf 13-2005, Ergebnisse
- » Aufruf 02-2005, Ergebnisse
- » Aufruf 08-2004, Ergebnisse
- » Aufruf 20-2003, Ergebnisse
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