Development - Games

  • "Fiete", erklär mir die Welt: Per App, im Buch, und bald auch als Game. Gefördert wird das Projekt mit 50.000 € © Ahoiii Entertainment

Einreichtermin: 12.2.2020 Gesamtsumme: 3,78 Millionen Euro

Was wird gefördert?

Entwicklung von Spielen und Spielekonzepten, die ein Höchstmaß an Originalität versprechen, an Innovation und an kultureller Vielfalt. Eine narrative Erzählstruktur ist unverzichtbar, gleichzeitig sollen die Spiele großes Potential für die kommerzielle Auswertung auf europäischen und internationalen Märkten haben.

Wer kann beantragen?

Unabhängige europäische Gamesfirmen, die - seit mindestens 12 Monaten bestehen - mindestens 50 % der Rechte am eingereichten Projekt haben - die bereits ein Spiel entwickelt und produziert haben und anhand eines Verkaufsberichts (z.B. Sales Report aus einem App Store oder ähnliches) nachweisen können, dass es nach dem 1. Januar 2017 kommerziell ausgewertet wurde. Wichtig ist, dass auch dieses Referenzprojekt ein narratives Spiel ist.

Gut zu wissen

Die erste spielbare Version des eingereichten Projekts darf es frühestens 8 Monate nach Antragstellung geben. Der Antrag darf insgesamt maximal 10 MB groß sein.

Fördersummen

Zwischen 10.000 und 150.000 Euro können für die Entwicklung von innovativen Spielekonzepten bis hin zum ersten spielbaren Prototypen beantragt werden.

Punktevergabe

• 30 für die Qualität des Projekts, das Storytelling und die Originalität • 20 für die Innovation in der technischen Umsetzung • 20 für die Qualität der Entwicklungsstrategie und das internationale Auswertungspotential • 20 für die Vertriebs- und Marketingstrategie und den Zuschnitt auf die Zielgruppe • 10 für die Finanzierungsstrategie und die Realisierbarkeit des Projekts • 5 automatische Punkte für Projekte für Kinder bis 12 Jahren Voraussetzung für die automatischen Punkte ist, dass der Inhalt für diese Altersgruppe geeignet und auch die Vermarktungsstrategie speziell auf sie zugeschnitten ist.

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »

Wer, wie, was?

Einreichtermin: 12.2.2020
Gesamtsumme: 3,78 Millionen Euro

Was wird gefördert?

Entwicklung von Spielen und Spielekonzepten, die ein Höchstmaß an Originalität versprechen, an Innovation und an kultureller Vielfalt. Eine narrative Erzählstruktur ist unverzichtbar, gleichzeitig sollen die Spiele großes Potential für die kommerzielle Auswertung auf europäischen und internationalen Märkten haben.

Wer kann beantragen?

Unabhängige europäische Gamesfirmen, die
- seit mindestens 12 Monaten bestehen
- mindestens 50 % der Rechte am eingereichten Projekt haben
- die bereits ein Spiel entwickelt und produziert haben und anhand eines Verkaufsberichts (z.B. Sales Report aus einem App Store oder ähnliches) nachweisen können, dass es nach dem 1. Januar 2017 kommerziell ausgewertet wurde. Wichtig ist, dass auch dieses Referenzprojekt ein narratives Spiel ist.

Gut zu wissen

Die erste spielbare Version des eingereichten Projekts darf es frühestens 8 Monate nach Antragstellung geben.
Der Antrag darf insgesamt maximal 10 MB groß sein.

Fördersummen

Zwischen 10.000 und 150.000 Euro können für die Entwicklung von innovativen Spielekonzepten bis hin zum ersten spielbaren Prototypen beantragt werden.

Punktevergabe

• 30 für die Qualität des Projekts, das Storytelling und die Originalität
• 20 für die Innovation in der technischen Umsetzung
• 20 für die Qualität der Entwicklungsstrategie und das internationale Auswertungspotential
• 20 für die Vertriebs- und Marketingstrategie und den Zuschnitt auf die Zielgruppe
• 10 für die Finanzierungsstrategie und die Realisierbarkeit des Projekts
• 5 automatische Punkte für Projekte für Kinder bis 12 Jahren
Voraussetzung für die automatischen Punkte ist, dass der Inhalt für diese Altersgruppe geeignet und auch die Vermarktungsstrategie speziell auf sie zugeschnitten ist.

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »

Aufruf EACEA/19/2019

Einreichtermin
12.2.2020

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