Einreichtermin: 6.2.2020
Gesamtbudget: 3,7 Mio. Euro
Was wird gefördert?
Promotion weltweit: Aktionen, die der europäischen audiovisuellen Branche den Zugang zu Messen und Märkten erleichtern, z.B. Koproduktions- und andere Märkte für Kurz- und Langfilme, TV Serien, Videogames und Cross Media.
Aktionen, die der Verbreitung europäischer Werke dienen, einschließlich Kurzfilme, in Europa und weltweit auf allen Plattformen und in allen Formaten.
Die Aktionen müssen zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 beginnen.
Die maximale Laufzeit der Maßnahmen beträgt zwölf Monate.
Wer kann beantragen?
Öffentliche Einrichtungen, private Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen aus der audiovisuellen Branche.
Fördersummen
Es werden maximal 60 Prozent der Kosten gefördert, wenn das Projekt in einem Land stattfindet, das am MEDIA Teilprogramm teilnimmt, bzw. 80 Prozent, wenn die Aktivitäten außerhalb der MEDIA Länder stattfinden.
Bewertung des Antrags
Es werden maximal 100 Punkte nach folgender Gewichtung vergeben:
- 30 Punkte für die Relevanz der Aktion und die europäische Dimension
- 30 Punkte für die Qualität der Aktion (Format, Zielgruppe, Auswahlkriterien, Synergien, Kollaborationen mit anderen Projekten, Machbarkeit, Kosteneffizienz);
- 30 Punkte für die Sichtbarkeit, den Einfluss und die Nachhaltigkeit der Aktion (Einfluss z.B. auf internationale Zirkulation von Filmen, globale Zuschauergruppe etc.);
- 10 Punkte für die Erfahrung und das Potential des Projektteams
Antragsberechtige Länder
Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »
Gut zu wissen
Eine Antragstellung ist nur mit vorheriger Registrierung auf dem 'Participant Portal' möglich. Registrierte Benutzer erhalten dort den sogenannten PIC, den Participant Identification Code.
Wer, wie, was?
Einreichtermin: 6.2.2020
Gesamtbudget: 3,7 Mio. Euro
Was wird gefördert?
Promotion weltweit: Aktionen, die der europäischen audiovisuellen Branche den Zugang zu Messen und Märkten erleichtern, z.B. Koproduktions- und andere Märkte für Kurz- und Langfilme, TV Serien, Videogames und Cross Media.
Aktionen, die der Verbreitung europäischer Werke dienen, einschließlich Kurzfilme, in Europa und weltweit auf allen Plattformen und in allen Formaten.
Die Aktionen müssen zwischen dem 1. Juli 2020und dem 30. Juni 2021 beginnen.
Die maximale Laufzeit der Maßnahmen beträgt zwölf Monate.
Wer kann beantragen?
Öffentliche Einrichtungen, private Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen aus der audiovisuellen Branche.
Fördersummen
Es werden maximal 60 Prozent der Kosten gefördert, wenn das Projekt in einem Land stattfindet, das am MEDIA Teilprogramm teilnimmt, bzw. 80 Prozent, wenn die Aktivitäten außerhalb der MEDIA Länder stattfinden.
Bewertung des Antrags
Es werden maximal 100 Punkte nach folgender Gewichtung vergeben:
- 30 Punkte für die Relevanz der Aktion und die europäische Dimension
- 30 Punkte für die Qualität der Aktion (Format, Zielgruppe, Auswahlkriterien, Synergien, Kollaborationen mit anderen Projekten, Machbarkeit, Kosteneffizienz);
- 30 Punkte für die Sichtbarkeit, den Einfluss und die Nachhaltigkeit der Aktion (Einfluss z.B. auf internationale Zirkulation von Filmen, globale Zuschauergruppe etc.);
- 10 Punkte für die Erfahrung und das Potential des Projektteams
Antragsberechtige Länder
Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »
Gut zu wissen
Eine Antragstellung ist nur mit vorheriger Registrierung auf dem 'Participant Portal' möglich. Registrierte Benutzer erhalten dort den sogenannten PIC, den Participant Identification Code.
Aufruf EACEA/27/2019
Einreichtermin:
6.2.2020 für Aktionen, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 beginnen.
Download
- » Allgemeine Informationen zu allen Aufrufen des Work programme 2020
- » Call Notice (.pdf), Deutsch
- » Call Notice (.pdf), Englisch
- » Guidelines
- » Guide for Applicants (.pdf)
eForm
- Antragsteller müssen sich registrieren und erhalten einen PIC / Participant Identification Code auf dem
» Funding & tender opportunities Portal der Europäischen Kommission - Nachdem Benutzer einen PIC erhalten haben, können sie » hier ein Antragsformular generieren
- » eFrom User Guide (.pdf)
Anhänge
- » Annex 1 - Detailed Description of the Project (als Word- oder PDF-Datei)
- » Annex 2 - Declaration on Applicant's Honour
- » Annex 3 - Budget Mono-Activity Actions (als Excel-Datei)
- » Annex 3 - Budget Multi-Activity Actions (als Excel-Datei)
Weitere Anhänge zur Information
- » Guide for Experts (.pdf)
- » Sample Grant Agreement (mono-beneficiary)
- » Sample Grant Agreement (multi-beneficiary)
Datenschutz
Helpdesk
Bei technischen Fragen und Problemen mit der eForm, wenden Sie sich bitte an das Helpdesk in Brüssel: eacea-helpdesk(at)ec.europa.eu, Tel.: +32 2 299 0705
Geförderte Projekte
- » Aufruf 27-2019, Ergebnisse
- » Aurfuf 31-2018, Ergebnisse
- » Aurfuf 18-2017, Ergebnisse
- » Aurfuf 17-2016, Ergebnisse
- » Aurfuf 15-2015, Ergebnisse
- » Aurfuf 29-2014, Ergebnisse
- » Aufruf EAC S26-2013, Ergebnisse
- » Aufruf EAC S25-2013, Ergebnisse
- » Aufruf 40-2012, 2. Ergebnisse
- » Aufruf 36-2011, 2. Ergebnisse
- » Aufruf 36-2011, 1. Ergebnisse
- » Aufruf 35-2011, 1te Ergebnisse
- » Aufruf 14-2011, 1te Ergebnisse
- » Aufruf 34-2010, 2te Ergebnisse
- » Aufruf 11-2008, FPA 3te Ergebnisse
- » Aufruf 34-2010, 1te Ergebnisse
- » Aufruf 24-2009,2te Ergebnisse
- » Aufruf 11-2008, FPA 2te Ergebnisse
- » Aufruf 24-2009,1te Ergebnisse
- » Aufruf 9-2009, Ergebnisse
- » Aufruf 11-2008, FPA 1ste Ergebnisse
- » Aufruf 19-2008, 3te Ergebnisse
- » Aufruf 19-2008, 1ste Ergebnisse
- » Aufruf 14-2007.pdf, 2te Ergebnisse
- » Aufruf 14-2005.pdf, 1ste Ergebnisse
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