Access to Markets

  • Indie Arena Booth digital 2020

    Indie Arena Booth bietet unabhängigen Spiele-Entwickler*innen die Möglichkeit, auf der Kölner gamescom auszustellen. MEDIA fördert den Gemeinschaftsstand mit 75.000 €. © Indie Arena Booth

Einreichtermin: 6.2.2020

Gesamtbudget: 3,7 Mio. Euro

Was wird gefördert?

Promotion weltweit: Aktionen, die der europäischen audiovisuellen Branche den Zugang zu Messen und Märkten erleichtern, z.B. Koproduktions- und andere Märkte für Kurz- und Langfilme, TV Serien, Videogames und Cross Media.
Aktionen, die der Verbreitung europäischer Werke dienen, einschließlich Kurzfilme, in Europa und weltweit auf allen Plattformen und in allen Formaten.
Die Aktionen müssen zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 beginnen.
Die maximale Laufzeit der Maßnahmen beträgt zwölf Monate.

Wer kann beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, private Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen aus der audiovisuellen Branche.

Fördersummen

Es werden maximal 60 Prozent der Kosten gefördert, wenn das Projekt in einem Land stattfindet, das am MEDIA Teilprogramm teilnimmt, bzw. 80 Prozent, wenn die Aktivitäten außerhalb der MEDIA Länder stattfinden.

Bewertung des Antrags

Es werden maximal 100 Punkte nach folgender Gewichtung vergeben:
- 30 Punkte für die Relevanz der Aktion und die europäische Dimension
- 30 Punkte für die Qualität der Aktion (Format, Zielgruppe, Auswahlkriterien, Synergien, Kollaborationen mit anderen Projekten, Machbarkeit, Kosteneffizienz);
- 30 Punkte für die Sichtbarkeit, den Einfluss und die Nachhaltigkeit der Aktion (Einfluss z.B. auf internationale Zirkulation von Filmen, globale Zuschauergruppe etc.);
- 10 Punkte für die Erfahrung und das Potential des Projektteams

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »

Gut zu wissen

Eine Antragstellung ist nur mit vorheriger Registrierung auf dem 'Participant Portal' möglich. Registrierte Benutzer erhalten dort den sogenannten PIC, den Participant Identification Code.

Wer, wie, was?

Einreichtermin: 6.2.2020

Gesamtbudget: 3,7 Mio. Euro

Was wird gefördert?

Promotion weltweit: Aktionen, die der europäischen audiovisuellen Branche den Zugang zu Messen und Märkten erleichtern, z.B. Koproduktions- und andere Märkte für Kurz- und Langfilme, TV Serien, Videogames und Cross Media.
Aktionen, die der Verbreitung europäischer Werke dienen, einschließlich Kurzfilme, in Europa und weltweit auf allen Plattformen und in allen Formaten.
Die Aktionen müssen zwischen dem 1. Juli 2020und dem 30. Juni 2021 beginnen.
Die maximale Laufzeit der Maßnahmen beträgt zwölf Monate.

Wer kann beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, private Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen aus der audiovisuellen Branche.

Fördersummen

Es werden maximal 60 Prozent der Kosten gefördert, wenn das Projekt in einem Land stattfindet, das am MEDIA Teilprogramm teilnimmt, bzw. 80 Prozent, wenn die Aktivitäten außerhalb der MEDIA Länder stattfinden.

Bewertung des Antrags

Es werden maximal 100 Punkte nach folgender Gewichtung vergeben:
- 30 Punkte für die Relevanz der Aktion und die europäische Dimension
- 30 Punkte für die Qualität der Aktion (Format, Zielgruppe, Auswahlkriterien, Synergien, Kollaborationen mit anderen Projekten, Machbarkeit, Kosteneffizienz);
- 30 Punkte für die Sichtbarkeit, den Einfluss und die Nachhaltigkeit der Aktion (Einfluss z.B. auf internationale Zirkulation von Filmen, globale Zuschauergruppe etc.);
- 10 Punkte für die Erfahrung und das Potential des Projektteams

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »

Gut zu wissen

Eine Antragstellung ist nur mit vorheriger Registrierung auf dem 'Participant Portal' möglich. Registrierte Benutzer erhalten dort den sogenannten PIC, den Participant Identification Code.

Aufruf EACEA/27/2019

Einreichtermin:
6.2.2020 für Aktionen, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 beginnen.

Download
 

eForm

Anhänge

Weitere Anhänge zur Information

Datenschutz

Helpdesk

Bei technischen Fragen und Problemen mit der eForm, wenden Sie sich bitte an das Helpdesk in Brüssel: eacea-helpdesk(at)ec.europa.eu, Tel.: +32 2 299 0705

 

Geförderte Projekte