Die European Film Academy (EFA) hat aufgrund der Coronakrise ausnahmsweise die Regeln für die Eligibility von Filmen, die bei den European Film Awards teilnehmen wollen, erweitert. Die Standardversion dieser Regeln enthält die Bedingung, dass die erste offizielle Vorführung eines Films (sei es auf einem Festival oder in einem regulären Kino) zwischen dem 1. Juni 2019 und dem 31. Mai 2020 stattfinden muss. Dieses Jahr können auch Filme eingereicht werden, für die eine solche Premiere bis zum 31. Mai 2020 geplant war und die wegen der Pandemie nicht stattfinden konnte.
Unter der Voraussetzung, dass ein solcher Film vor Ende November im Kino oder online uraufgeführt wird, ist er - ausnahmsweise - berechtigt, für die diesjährigen Awards eingereicht zu werden.
Deadline: Bewerben bis zum 31. Mai 2020
Weitere Informationen: europeanfilmawards.eu
Permalink: https://creative-europe-desk.de/artikel/events/jetzt-filme-einreichen-fur-efa-2020