European Film Distribution

Einreichtermin: 25. April 2024
Budget: 33,3 Mio. Euro

Ziele der Förderung

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Sichtbarkeit von Europäischen Filmen außerhalb des Ursprungslandes. Unterstützung des Verleihs und der Finanzierung von nicht-nationalen Kinofilmen.

Projekte

Verleiher können für die von ihnen mit nicht-nationalen europäischen Filmen im Jahr 2023 im Kino erreichten Zuschauerzahlen Referenzmittel generieren und diese im zweiten Schritt in neue nicht-nationale europäische Kinofilme reinvestieren. Die Reinvestition ist möglich in Koproduktionen, Ankäufe mit Minimumgarantien oder P&A Kosten.

Kinofilme, mit denen Mittel generiert werden können, müssen mindesten 60 Minuten lang sein und dürfen nicht vor 2020 hergestellt worden sein. Alternativer Content ist ausgeschlossen. Sie müssen majoritär von europäischen Produzenten finanziert sein und unter maßgeblicher Beteiligung von europäischen Kreativen hergestellt worden sein.  

Antragsteller:innen  

Verleihunternehmen mit Sitz in einem MEDIA-Mitgliedsland, die majoritär im Besitz von Staatsbürgern dieser Länder sind.

Fördersummen

Die zertifizierten Kinobesucher nicht-nationaler Filme in 2023 werden je nach Herkunftsland berechnet:
1,1 Euro für französische Filme
1,3 Euro für spanische und italienische Filme
2,3 Euro für Filme aus anderen MEDIA-Mitgliedsländern

  • Es können pro Film nur Besucherzahlen angerechnet werden, die in einem Kalenderjahr von mindestens 200 bis maximal 300.000 liegen.
  • Förderfähig sind Anträge nur, wenn der deutsche Verleiher insgesamt mindestens 30.000 Euro Referenzmittel erzielt.
  • Die maximale Fördersumme pro Verleiher kann 1 Mio. Euro nicht überschreiten.
  • Die Gelder können in den kommenden zwei Jahren in bis zu zwölf Filme reinvestiert werden, die noch nicht feststehen müssen.
  • Der Antrag muss einen Reinvestitionsplan enthalten, der die geplante Anzahl der Filme sowie die geplante Reinvestitionsarten angegeben muss. Mindestens 25 Prozent müssen in P&A Kosten investiert werden.
  • Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der Kosten der geplanten Reinvestition ab.
  • Antragsteller:innen müssen ihre Besucherzahlen von der FFA auf einer Vorlage zertifizieren lassen. filmbesucher@ffa.de
    Die von der FFA zertifizierten Besucherzahlen fügen Sie bitte Ihrem MEDIA Antrag bei.

Im Februar 2024 gab es im Rahmen der Berlinale ein Info-Session der EACEA. Die dort gehaltene Präsentation zum Call 2024 ist auf folgender Website zu finden: https://www.eacea.ec.europa.eu/

Der Aufuf im Funding and Tenders Portal

1. Registrierung

Funding and Tenders Portal - Registrierung 
(Bitte registrieren Sie Ihre Firma vor der Antragstellung im Funding & Tenders-Portal der Europäischen Kommission)

Funding & Tenders-Portal
(Die Antragstellung findet ausschließlich online statt.)

Bitte nutzen Sie im Funding- und Tenders-Portal die neusten Browser-Versionen von Google Chrome oder Mozilla Firefox.

2. Dokumente

Call Document

3. Timetable

Einreichschluss: 25. April 2024, 17.00 Uhr
Auswertung der Anträge: Mai bis September 2024
Veröffentlichung der Förderergebnisse: Oktober 2024
Vertragsvereinbarungen mit den geförderten Unternehmen: Januar 2025

3. Proposal templates, guidance and model grant agreement (MGA):

Standard proposal template
Guide for applicants
Mono/Multi-beneficiary Model Grant Agreement
Certified admissions (certification of admissions by the designated national authority)
Information on Independence and Ownership Control