Development - Single Project

  • "Sunburned" von Carolina Hellsgård, produziert von Nicole Gerhards (NiKo Film), wurde 2017 in der Entwicklung gefördert. Foto: Aliaksandr Tsymbaliuk ©NiKo Film

Einreichtermine: 13.11.2019 und 12.5.2020 Gesamtsumme für den aktuellen Aufruf 17/2019: 5,4 Millionen Euro

Was wird gefördert?

Projekte mit hohem europäischem und internationalem Koproduktions- und Auswertungspotential, die großen künstlerischen Wert haben und kulturelle Vielfalt darstellen. Ideen zur Zuschauergewinnung in Kombination mit ausführlichen Marketing- und Distributionsstrategien sind schon in der Entwicklungsphase gefragt.

Wer kann beantragen?

Unabhängige europäische Produktionsunternehmen, die die Mehrheit der Rechte am eingereichten Projekt haben, seit mindestens einem Jahr bestehen und ein Referenzprojekt vorweisen können, das innerhalb der letzten fünf Jahre majoritär produziert wurde und innerhalb der letzten 2 Jahre international ausgewertet worden ist.

Gut zu wissen

- Der erste offizielle Drehtag darf frühestens 8 Monate nach Antragstellung stattfinden. - Bitte beachten Sie auf jeden Fall den Applicants Guide. - Der Antrag darf einen Umfang von maximal 10 MB haben. Statt des Drehbuchs sollen max. 20 Seiten mit Auszügen (Dialogbeispiele, Projektbeschreibung, Treatment etc.) eingereicht werden, bei Fiction inkl. Dialogbeispielen. - Neu: Einreichschluss ist jetzt 17 Uhr Brüsseler Zeit, nicht mehr 12 Uhr.

Mindestlängen Kinofilme

60 Minuten für Spiel-, Animations- und Kreative Dokumentarfilme

Mindestlängen TV- und Digital-Projekte

90 Minuten für Spielfilme und -serien 24 Minuten für Animationsfilme und -serien 50 Minuten für Kreative Dokumentarfilme und -serien (Mindestlänge pro Folge 25 Minuten) sowie Projekte für digitale Plattformen (Animation, kreative Dokumentarfilme sowie fiktionale Projekte, die für Multiple Screens oder interaktiv gedacht sind, lineare und nicht-lineare Webserien sowie narrative Virtual Reality Projekte). Für non-lineare Projekte (wie Virtual Reality) gelten keine Längenvorgaben.

Fördersummen

In Form von Pauschalsummen: 25.000 Euro für Kreative Dokumentarfilme 60.000 Euro für Animationsprojekte 50.000 Euro für Spielfilmprojekte mit einem Budget über 1,5 Millionen 30.000 Euro für Spielfilmprojekte mit einem Budget unter 1,5 Millionen

Punktevergabe

Auf Grundlage einer Gesamtpunktzahl von 100 werden nach folgender Gewichtung Punkte vergeben: 55 Punkte: Qualität des Projektes und seines Potentials, Zuschauer auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen 10 Punkte: Qualität der Entwicklungsstrategie 25 Punkte: europäische und internationale Vertriebs- und Marketingstrategie 10 Punkte: Qualität der Finanzierungsstrategie und Realisierbarkeit des Projekts Zusätzlich können 5 Punkte für Projekte vergeben werden, die sich an ein junges Publikum bis 16 Jahren richten, ausgenommen davon sind Animationsfilmprojekte.

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste»

Wer, wie, was?

Einreichtermine: 13.11.2019 und 12.5.2020
Gesamtsumme für den aktuellen Aufruf 17/2019: 5,4 Millionen Euro

Was wird gefördert?

Projekte mit hohem europäischem und internationalem Koproduktions- und Auswertungspotential, die großen künstlerischen Wert haben und kulturelle Vielfalt darstellen. Ideen zur Zuschauergewinnung in Kombination mit ausführlichen Marketing- und Distributionsstrategien sind schon in der Entwicklungsphase gefragt.

Wer kann beantragen?

Unabhängige europäische Produktionsunternehmen, die die Mehrheit der Rechte am eingereichten Projekt haben, seit mindestens einem Jahr bestehen und ein Referenzprojekt vorweisen können, das innerhalb der letzten fünf Jahre majoritär produziert wurde und innerhalb der letzten 2 Jahre international ausgewertet worden ist.

Gut zu wissen

- Der erste offizielle Drehtag darf frühestens 8 Monate nach Antragstellung stattfinden.
- Bitte beachten Sie auf jeden Fall den Applicants Guide.
- Der Antrag darf einen Umfang von maximal 10 MB haben. Statt des Drehbuchs sollen max. 20 Seiten mit Auszügen (Dialogbeispiele, Projektbeschreibung, Treatment etc.) eingereicht werden, bei Fiction inkl. Dialogbeispielen.
- Neu: Einreichschluss ist jetzt 17 Uhr Brüsseler Zeit, nicht mehr 12 Uhr.

Mindestlängen Kinofilme

60 Minuten für Spiel-, Animations- und Kreative Dokumentarfilme

Mindestlängen TV- und Digital-Projekte

90 Minuten für Spielfilme und -serien
24 Minuten für Animationsfilme und -serien
50 Minuten für Kreative Dokumentarfilme und -serien (Mindestlänge pro Folge 25 Minuten) sowie Projekte für digitale Plattformen (Animation, kreative Dokumentarfilme sowie fiktionale Projekte, die für Multiple Screens oder interaktiv gedacht sind, lineare und nicht-lineare Webserien sowie narrative Virtual Reality Projekte). Für non-lineare Projekte (wie Virtual Reality) gelten keine Längenvorgaben.

Fördersummen

In Form von Pauschalsummen:
25.000 Euro für Kreative Dokumentarfilme
60.000 Euro für Animationsprojekte
50.000 Euro für Spielfilmprojekte mit einem Budget über 1,5 Millionen
30.000 Euro für Spielfilmprojekte mit einem Budget unter 1,5 Millionen

Punktevergabe

Auf Grundlage einer Gesamtpunktzahl von 100 werden nach folgender Gewichtung Punkte vergeben:
55 Punkte: Qualität des Projektes und seines Potentials, Zuschauer auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen
10 Punkte: Qualität der Entwicklungsstrategie
25 Punkte: europäische und internationale Vertriebs- und Marketingstrategie
10 Punkte: Qualität der Finanzierungsstrategie und Realisierbarkeit des Projekts
Zusätzlich können 5 Punkte für Projekte vergeben werden, die sich an ein junges Publikum bis 16 Jahren richten, ausgenommen davon sind Animationsfilmprojekte.

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste»

 

Aufruf EACEA/17/2019

Einreichtermine:
13. November 2019 und 12. Mai 2020

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Bei technischen Fragen und Problemen mit der eForm, wenden Sie sich bitte an das Helpdesk in Brüssel: eacea-helpdesk(at)ec.europa.eu, Tel.: +32 2 299 0705

 

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