Training

  • Sources 2 Scriptwriting Training

Einreichtermin: abgelaufen. 2018/2019 wird es keinen neuen Aufruf geben.

Gesamtsumme für Training: 7,5 Millionen Euro

Was wird gefördert?

Europäische Weiterbildungsinitiativen und Einrichtungen, die Fortbildungsmaßnahmen für europäische Medienschaffende wie z.B. Produzenten, Regisseure, Autoren, Redakteure, Kinobetreiber, Vertriebsmitarbeiter, Anbieter von Content für neue Medien, Mitarbeiter aus den Bereichen Animation und Postproduktion sowie Finanziers anbieten. Es sollen Weiterbildungen in Bereichen wie Publikumsentwicklung, Entwicklung, Vermarktung, Vertrieb und Verwertung audiovisueller Werke und Management angeboten werden.

Wer kann beantragen?

Europäische Film- und Fernsehhochschulen Universitäten, professionelle Verbände und Organisationen, spezialisierte Trainingseinrichtungen und Privatunternehmen der audiovisuellen Industrie.
Antragsberechtigte Länder umfassen die MEDIA-Mitgliedsländer, EU-Mitgliedsstaaten, Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern (hier bestehen spezielle Bedingungen), EFTA-Ländern, die Mitglied des EWR sind, gemäß den Bestimmungen des EWR-Abkommens, einige Länder des europäischen Nachbarschaftsraums.

Fördersummen

- Maximal 60% der förderfähigen Kosten für europäische Maßnahmen
- Maximal 80% für internationale Maßnahmen

Bewertung des Antrags

Es werden maximal 100 Punkte vergeben:
- Maximal 30 Punkte für die inhaltliche Relevanz sowie den europäischen Mehrwert;
- Maximal 40 Punkte für Qualität der Inhalte und Aktivitäten;
- Maximal 20 Punkte für Sichtbarkeit der Projektergebnisse, Wirkung und Nachhaltigkeit;
- Maximal 10 Punkte für Qualität des Projektteams.

Dauer der Aktion

Die Aktionen müssen bis spätestens zum 31.08.2019 starten und dürfen maximal 12 Monate umfassen.

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »

Gut zu wissen

Es handelt sich um den letzten Aufruf unter Creative Europe, es werden Verträge über drei Jahre vergeben (Framework Partnership agreement).
Eine Antragstellung ist nur noch mit vorheriger online-Registrierung auf dem neuen 'Participant Portal' möglich. Registrierte Benutzer erhalten dort den sogenannten PIC, den Participant Identification Code.

Wer, wie, was?

Einreichtermin: abgelaufen. 2018/2019 wird es keinen neuen Aufruf geben.

Gesamtsumme für Training: 7,5 Millionen Euro

Was wird gefördert?

Europäische Weiterbildungsinitiativen und Einrichtungen, die Fortbildungsmaßnahmen für europäische Medienschaffende wie z.B. Produzenten, Regisseure, Autoren, Redakteure, Kinobetreiber, Vertriebsmitarbeiter, Anbieter von Content für neue Medien, Mitarbeiter aus den Bereichen Animation und Postproduktion sowie Finanziers anbieten. Es sollen Weiterbildungen in Bereichen wie Publikumsentwicklung, Entwicklung, Vermarktung, Vertrieb und Verwertung audiovisueller Werke und Management angeboten werden.

Wer kann beantragen?

Europäische Film- und Fernsehhochschulen Universitäten, professionelle Verbände und Organisationen, spezialisierte Trainingseinrichtungen und Privatunternehmen der audiovisuellen Industrie.
Antragsberechtigte Länder umfassen die MEDIA-Mitgliedsländer, EU-Mitgliedsstaaten, Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern (hier bestehen spezielle Bedingungen), EFTA-Ländern, die Mitglied des EWR sind, gemäß den Bestimmungen des EWR-Abkommens, einige Länder des europäischen Nachbarschaftsraums.

Fördersummen

- Maximal 60% der förderfähigen Kosten für europäische Maßnahmen
- Maximal 80% für internationale Maßnahmen

Bewertung des Antrags

Es werden maximal 100 Punkte vergeben:
- Maximal 30 Punkte für die inhaltliche Relevanz sowie den europäischen Mehrwert;
- Maximal 40 Punkte für Qualität der Inhalte und Aktivitäten;
- Maximal 20 Punkte für Sichtbarkeit der Projektergebnisse, Wirkung und Nachhaltigkeit;
- Maximal 10 Punkte für Qualität des Projektteams.

Dauer der Aktion

Die Aktionen müssen bis spätestens zum 31.08.2019 starten und dürfen maximal 12 Monate umfassen.

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »

Gut zu wissen

Es handelt sich um den letzten Aufruf unter Creative Europe, es werden Verträge über drei Jahre vergeben (Framework Partnership agreement).
Eine Antragstellung ist nur noch mit vorheriger online-Registrierung auf dem neuen 'Participant Portal' möglich. Registrierte Benutzer erhalten dort den sogenannten PIC, den Participant Identification Code.

Aufruf EACEA/09/2018

Geförderte Projekte