Jetzt Filme einreichen zu den European Film Awards 2021

Die European Film Awards werden am 11. Dezember in Berlin verliehen.

  • © European Film Academy

Die European Film Academy ruft zur Einreichung für die diesjährigen European Film Awards auf. Abendfüllende Spielfilme, Dokumentarfilme und Animationsfilme können bis zum 31. Mai eingereicht werden. Zum ersten Mal verleiht die Academy den EFA Sustainability Award - Prix FILM4CLIMATE, um europäische Filme oder Firmen zu ehren, die einen besonderen Beitrag zur Nachhaltigkeit im Film leisten. 

In der Pressemitteilung zur Einreichung bleibt der Vorstand der EFA Mike Downey optimistisch: "Eines ist sicher: Die Europäische Filmakademie bleibt dem europäischen Kino und seinen Machern verpflichtet. Wir stehen in Solidarität mit unseren EFA-Mitgliedern, unseren Partnern, Kollegen und Freunden und freuen uns auf die Zeit, wenn die Dreharbeiten wieder aufgenommen werden, die Kinos wieder öffnen und das gemeinsame Filmeschauen im Kino zurückkehrt."

Feature Films

Eingereichte Produktionen für die Kategorie Feature Films müssen europäische abendfüllende Spielfilme sein, die für einen Kinostart vorgesehen sind und ihre erste offizielle Vorführung (sei es auf einem Festival, in einem regulären Kino oder online) zwischen dem 1. Juni 2020 und dem 31. Mai 2021 gehabt haben. Der EFA-Vorstand behält sich das Recht vor, herausragende Filme einzuladen und einzubeziehen, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Mai 2020 ohne weiteren Verleih aufgrund der COVID-19-Pandemie uraufgeführt wurden, sowie herausragende Filme, die zwischen Juni 2021 und September 2021 uraufgeführt wurden.

Regisseur:innen dieser Filme müssen entweder in Europa geboren sein oder einen europäischen Pass besitzen.

Eingereichte Filme müssen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

- Er muss auf internationalen Festivals ausgezeichnet worden sein
- Er hat auf internationalen Festivals Anerkennung erhalten
- Er wurde in mindestens drei Ländern in die Kinos gebracht oder für einen solchen Kinostart verkauft.

Dokumentarfilme

Berücksichtigte Produktionen in der Kategorie Dokumentarfilme müssen in mindestens einem europäischen Land produziert oder koproduziert worden sein und eine Mindestlänge von 70 Minuten haben. Die Filme müssen ihre erste offizielle Vorführung (sei es auf einem Festival, in einem regulären Kino oder online) zwischen dem 1. Juni 2020 und dem 31. Mai 2021 gehabt haben. Der EFA-Vorstand hat das Recht, in Ausnahmefällen von dieser Regel abzuweichen.

Der Film muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

- Er muss auf großen Festivals ausgezeichnet worden sein
- Er muss auf internationalen Festivals ausgezeichnet worden sein
- Er muss in mindestens drei Ländern in die Kinos gekommen sein oder für einen solchen Kinostart verkauft worden sein.

Animationsspielfilme

Produktionen in der Kategorie Animationsspielfilme müssen in mindestens einem europäischen Land produziert oder koproduziert worden sein und eine Mindestlänge von 60 Minuten haben. Die förderfähigen Filme müssen zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 ihre erste offizielle Vorführung gehabt haben (sei es auf einem Festival, in einem regulären Kino oder online). Der EFA-Vorstand hat das Recht, in Ausnahmefällen von dieser Regel abzusehen.

Filme für alle Kategorien sind bis zum 31. Mai einzureichen.

Weitere Informationen auf der Website der EFA: europeanfilmawards.eu