Film Festivals

  • Die glücklichen Preisträger*innen des 31. Filmfest Dresden im April 2019, das 33.000 € MEDIA Förderung bekommt. © Filmfest Dresden

Einreichtermine: Aktion 1: 21.11.2019 und 21.5.2020 / Aktion 2: 21.5.2020

Gesamtsumme: 3,7 Millionen Euro für 2020

Was wird gefördert

Aktion 1: Europäische Festivals, deren Programm zu mindestens 70% aus Filmen besteht, deren Herkunftsländer am Teilprogramm MEDIA teilnehmen. Minimum 15 Länder.
Die Festivals sollen die Themen Publikumsentwicklung, vor allem für das junge Publikum, sowie Filmbildung berücksichtigen, ebenso wichtig ist die Zusammenarbeit mit anderen Festivals, auch über die Festivalzeit hinaus.
Aktion 2: Die Gründung neuer Festivalnetzwerke aus MEDIA Ländern, um weitere Zusammenarbeit und Partnerschaften zu fördern. Austausch von Know-How ist hier genauso wichtig wie z.B. gemeinsame Events. Pro Netzwerk gibt es eine koordinierende Institution und mindestens 3 Organisationen aus verschiedenen Ländern.

Wer kann beantragen

Festivals (Firmen, Non-Profit Organisationen, Vereine, Stiftungen etc.), die in einem der Länder stattfinden, die am Teilprogramm MEDIA teilnehmen.

Gut zu wissen

Nicht antragsberechtigt sind folgende Festivalformen:
Festivals, die Werbefilme, Live Übertragungsevents, Musikvideos, Games, Amateurfilme, Handy-Filme oder nicht-narrative Filme zeigen. Festivals die sich auf ein Thema beschränken (zum Beispiel: Archäologie, Medizin, Ornithologie, Wissenschaft, Umwelt, Tourismus, Sport etc.)

Fördersummen

Es werden Pauschalsummen zwischen 19.000 Euro und max. 75.000 Euro vergeben nach der Anzahl der gezeigten europäischen Filme.

Bewertung des Antrags

Auf Grundlage einer Gesamtpunktzahl von 100 werden nach folgender Gewichtung Punkte vergeben:
30 Punkte: Publikumsorientierung, insbesondere Aktionen zur Publikumsgewinnung und zur Steigerung der Filmkompetenz, auch über den Zeitraum des Festivals hinaus, Online-Aktivitäten, Nutzung neuester digitaler Technologien und sozialer Medien;
35 Punkte: Europäische Dimension des Festivalprogramms, kulturelle und geografische Vielfalt, Qualität der Zusammenarbeit und der Partnerschaften mit anderen grenzüberschreitenden Filmfestivals in Europa;
30 Punkte: Größe des Publikums, Einfluss auf Promotion, Vertrieb und Zirkulation europäischer Filme (z.B. Mechanismen zur Förderung des kommerziellen oder alternativen Vertriebs) und die Nutzung digitaler Technologien
5 Punkte: Kompetenz des Projektteams

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »

 

Wer, wie, was?

Einreichtermine: Aktion 1: 21.11.2019 und 21.5.2020 / Aktion 2: 21.5.2020

Gesamtsumme: 3,7 Millionen Euro für 2020
Was wird gefördert

Aktion 1: Europäische Festivals, deren Programm zu mindestens 70% aus Filmen besteht, deren Herkunftsländer am Teilprogramm MEDIA teilnehmen. Minimum 15 Länder.
Die Festivals sollen die Themen Publikumsentwicklung, vor allem für das junge Publikum, sowie Filmbildung berücksichtigen, ebenso wichtig ist die Zusammenarbeit mit anderen Festivals, auch über die Festivalzeit hinaus.
Aktion 2: Die Gründung neuer Festivalnetzwerke aus MEDIA Ländern, um weitere Zusammenarbeit und Partnerschaften zu fördern. Austausch von Know-How ist hier genauso wichtig wie z.B. gemeinsame Events. Pro Netzwerk gibt es eine koordinierende Institution und mindestens 3 Organisationen aus verschiedenen Ländern.

Wer kann beantragen

Festivals (Firmen, Non-Profit Organisationen, Vereine, Stiftungen etc.), die in einem der Länder stattfinden, die am Teilprogramm MEDIA teilnehmen.

Gut zu wissen

Nicht antragsberechtigt sind folgende Festivalformen:
Festivals, die Werbefilme, Live Übertragungsevents, Musikvideos, Games, Amateurfilme, Handy-Filme oder nicht-narrative Filme zeigen. Festivals die sich auf ein Thema beschränken (zum Beispiel: Archäologie, Medizin, Ornithologie, Wissenschaft, Umwelt, Tourismus, Sport etc.)

Fördersummen

Es werden Pauschalsummen zwischen 19.000 Euro und max. 75.000 Euro vergeben nach der Anzahl der gezeigten europäischen Filme.

Bewertung des Antrags

Auf Grundlage einer Gesamtpunktzahl von 100 werden nach folgender Gewichtung Punkte vergeben:
30 Punkte: Publikumsorientierung, insbesondere Aktionen zur Publikumsgewinnung und zur Steigerung der Filmkompetenz, auch über den Zeitraum des Festivals hinaus, Online-Aktivitäten, Nutzung neuester digitaler Technologien und sozialer Medien;
35 Punkte: Europäische Dimension des Festivalprogramms, kulturelle und geografische Vielfalt, Qualität der Zusammenarbeit und der Partnerschaften mit anderen grenzüberschreitenden Filmfestivals in Europa;
30 Punkte: Größe des Publikums, Einfluss auf Promotion, Vertrieb und Zirkulation europäischer Filme (z.B. Mechanismen zur Förderung des kommerziellen oder alternativen Vertriebs) und die Nutzung digitaler Technologien
5 Punkte: Kompetenz des Projektteams

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »

 

Aufruf EACEA/32/2018

Einreichtermine: Aktion 1: 21.11.2019 und 21.5.2020 / Aktion 2: 21.5.2020
21.11.2019 für Festivals mit Start zwischen dem 1.5.2020 und dem 31.10.2020 stattfinden.
21.5.2020 für Festivals mit Start zwischen dem 1.11.2020 und dem 30.04.2021 stattfinden.
21.5.2020 für Festivalnetzwerke

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Bei technischen Fragen und Problemen mit der eForm, wenden Sie sich bitte an das Helpdesk in Brüssel: eacea-helpdesk(at)ec.europa.eu, Tel.: +32 2 299 0705

 

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