Die Europäische Kommission hat den neuen Aufruf für Selektive Verleihförderung veröffentlicht: 8 Millionen Euro stehen im Rahmen des Aufrufs 23/2014 für Verleiher bereit, die sich mit mindestens sechs anderen europäischen Verleihunternehmen zusammenschließen, um einen nicht-nationalen europäischen Kinofilm herauszubringen. Dies können Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme mit einer Mindestlänge von 60 Minuten sein. Organisiert wird die Gruppe vom Weltvertrieb des betreffenden Films; die beantragte Pauschalsumme richtet sich nach der Anzahl der Leinwände. Wie schon in der letzten Runde dieser Förderung wird erneut der Kinderspielfilm mit dem höchsten Punktestand unter den Spielfilmen für Kinder bis 12 Jahre in jedem Fall gefördert.
Einreichtermine 4.12.2014 2.7.2015
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Wer, wie, was?
Die Europäische Kommission hat den neuen Aufruf für Selektive Verleihförderung veröffentlicht: 8 Millionen Euro stehen im Rahmen des Aufrufs 23/2014 für Verleiher bereit, die sich mit mindestens sechs anderen europäischen Verleihunternehmen zusammenschließen, um einen nicht-nationalen europäischen Kinofilm herauszubringen. Dies können Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme mit einer Mindestlänge von 60 Minuten sein. Organisiert wird die Gruppe vom Weltvertrieb des betreffenden Films; die beantragte Pauschalsumme richtet sich nach der Anzahl der Leinwände. Wie schon in der letzten Runde dieser Förderung wird erneut der Kinderspielfilm mit dem höchsten Punktestand unter den Spielfilmen für Kinder bis 12 Jahre in jedem Fall gefördert.
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MEDIA Distribution Selective Scheme - Aufruf EACEA/23/2014
Permalink: https://creative-europe-desk.de/artikel/foerderung/media-distribution-selective-scheme-aufruf-eacea232014